Einleitung

Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hat ein langjähriges Praxisinstrument der Bundesverwaltung in ein neues Licht gerückt. Das sogenannte Haber‑Verfahren, bei dem Ministerien vor einer Förderzusage verdeckt beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach Informationen zu Personen oder Organisationen fragen, wird nun als unvereinbar mit dem Grundgesetz bewertet.

Hintergrund des Verfahrens

Seit 2004 können Bundesbehörden im Rahmen von Kultur‑ und Kunstförderungen anonym prüfen, ob potenzielle Empfänger als verfassungsfeindlich eingestuft werden könnten. Die Anfrage erfolgt in Form einer knappen Ja‑/Nein‑Antwort des BfV, wobei die betroffenen Akteure zu keinem Zeitpunkt über die Überprüfung informiert werden. Der Name des Verfahrens leitet sich von Emily Haber ab, die 2017 als Staatssekretärin im Innenministerium die rechtliche Grundlage aktualisierte.

Ergebnisse des Gutachtens

Die Gutachter*innen haben das Verfahren in zwei Schritte zerlegt. Der erste Schritt – die Übermittlung von Namen und personenbezogenen Daten an das BfV – fehlt laut Analyse an einer soliden Ermächtigungsgrundlage. Damit greift das Verfahren in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und verletzt zugleich das Bundesdatenschutzgesetz. Die Autor*innen kommen zu dem Schluss, dass dieser Teil des Prozesses verfassungswidrig ist.

Der zweite Schritt, die eigentliche Antwort des Verfassungsschutzes, wird hingegen als durch das Verfassungsschutzgesetz gedeckt angesehen. Hier wird argumentiert, dass die Maßnahme verhältnismäßig sei, weil sie dem legitimen Ziel diene, staatliche Förderungen nicht an verfassungsfeindliche Akteure zu vergeben.

Politische Reaktionen

Der medienpolitische Sprecher der Linken, David Schliesing, fordert ein sofortiges Ende des Verfahrens. Er betont, dass der Geheimdienst nicht länger als Werkzeug zur Vorabauswahl von Kultureinrichtungen missbraucht werden dürfe. Auch andere Parteien und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits kritisiert, dass über 1.200 NGOs und rund 1.300 Einzelpersonen seit 2020 auf diese Weise überprüft wurden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert wurden.

Folgen für die Kulturförderung

Die Enthüllungen werfen ein Schlaglicht auf die Transparenzdefizite im deutschen Förderwesen. Sollte die Bundesregierung das Gutachten umsetzen, müssten Ministerien künftig andere, rechtlich abgesicherte Verfahren zur Risikoabschätzung nutzen – etwa offene Prüfungen anhand öffentlich zugänglicher Register. Gleichzeitig könnte das Vertrauen von Künstler*innen und NGOs in staatliche Unterstützungsprogramme wieder gestärkt werden.

Ausblick

Die Debatte um das Haber‑Verfahren steht exemplarisch für die Spannung zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten in einer digitalen Gesellschaft. Während der Schutz vor extremistischen Tendenzen nach wie vor ein legitimes Ziel bleibt, verlangt das Grundgesetz klare Grenzen für staatliche Eingriffe in die Privatsphäre. Das aktuelle Gutachten liefert ein wichtiges juristisches Fundament, das künftig als Referenz für ähnliche Fälle dienen könnte.

Source: https://netzpolitik.org/2026/gutachten-des-bundestages-haber-verfahren-verstoesst-gegen-grundrechte/

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