Einleitung
In der 23. Kalenderwoche hat die Recherche von netzpolitik.org ein brisantes Bild der deutschen Polizeilandschaft gezeichnet: In mindestens zwei Bundesländern wurden Daten von sogenannten Databrokern – also Unternehmen, die personenbezogene Informationen aus verschiedensten Quellen zusammenführen und weiterverkaufen – an die Strafverfolgungsbehörden übergeben. Die Enthüllungen werfen ein grelles Licht auf die bislang kaum diskutierte Praxis, dass Polizeikräfte kommerzielle Standortdaten für Ermittlungen nutzen könnten.
Polizeiliche Datenkäufe in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Die Polizei in Brandenburg gab zunächst keine Auskunft über die Art der erworbenen Informationen. Später stellte sie klar, dass bislang keine personenbezogenen Standortdaten von Werbe‑ oder anderen kommerziellen Anbietern bezogen wurden, sondern lediglich Daten aus Wirtschaftsauskunfteien. In Mecklenburg‑Vorpommern hingegen bestätigte die Behörde, dass sie tatsächlich Handy‑Standortdaten aus der Werbeindustrie erhalten hat. Diese Daten stammen aus Apps, die Nutzer*innen häufig installieren – Wetter‑Apps, Dating‑Plattformen, Spiele oder Navigationsdienste – und die ihre Geodaten an Datenhändler weiterleiten.
Stellen Sie sich vor, Sie verbringen Ihren Urlaub an der Ostsee, nutzen Ihr Smartphone für eine Wetter‑App und ein paar Social‑Media‑Dienste. Ohne Ihr Wissen könnten die gesammelten Positionsinformationen über einen Datenbroker an die Polizei gelangen und dort für die Erstellung eines detaillierten Bewegungsprofils verwendet werden. Solche Vorgänge berühren zentrale Fragen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Reaktionen aus Bayern und anderen Bundesländern
Während Brandenburg und Mecklenburg‑Vorpommern bereits mit den Anfragen konfrontiert wurden, verweigern neun weitere Bundesländer – darunter Bayern – bislang jede Auskunft. Die Opposition in Bayern, vertreten durch den Grünen‑Sprecher Florian Siekmann und den SPD‑Abgeordneten Horst Arnold, fordert nun eine parlamentarische Anfrage, um Klarheit über mögliche Datenkäufe zu erhalten. Siekmann bezeichnet das mögliche Beschaffen von Standortdaten auf dem Graumarkt als „Skandal“, während Arnold vor einer „Kontrollverweigerung der Polizei gegenüber dem Gesetzgeber“ warnt.
Der Polizeirechtler Mark Zöller von der LMU München interpretiert das Schweigen der Behörden als Hinweis darauf, dass ähnliche Praktiken auch in anderen Ländern erwogen werden könnten. Die Datenschutzbehörden haben bereits interveniert und prüfen die Rechtmäßigkeit der Vorgänge. Experten gehen davon aus, dass die Beschaffung von personenbezogenen Standortdaten ohne richterliche Anordnung gegen das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO verstößt.
Rechtliche Grauzone und Datenschutzbehörden
Die zentrale Frage lautet: Dürfen Polizeibehörden solche Daten nutzen? Fachleute aus dem Datenschutzrecht argumentieren, dass die Nutzung von kommerziell erworbenen Standortdaten ohne richterlichen Beschluss höchstwahrscheinlich rechtswidrig ist. Die betroffenen Behörden könnten damit gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Vorgaben zur Zweckbindung verstoßen. Die Landesdatenschutzbeauftragten haben bereits Ermittlungen eingeleitet, um zu prüfen, ob die Polizeien gegen geltendes Recht verstoßen haben.
Gleichzeitig wird diskutiert, ob die aktuelle Gesetzeslage ausreichend ist, um solche Praktiken zu verhindern. Einige Stimmen fordern eine klare gesetzliche Regelung, die den Zugriff auf kommerzielle Standortdaten für die Strafverfolgung streng limitiert und transparente Berichtspflichten einführt.
Ausblick und weitere Recherchen
Seit Februar 2024 arbeitet das Recherche‑Team von netzpolitik.org gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk an den sogenannten „Databroker Files“. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die anfängliche Hypothese – dass Polizeien in Deutschland solche Daten nutzen könnten – nun durch Dokumente belegt ist. Die nächsten Schritte der Recherche zielen darauf ab, das Ausmaß der Datenbeschaffung in anderen Bundesländern zu ermitteln und mögliche Verbindungen zu konkreten Ermittlungsverfahren aufzudecken.
Die Debatte um Databroker und Polizeizugriff hat damit nicht nur regionale, sondern bundesweite Relevanz erlangt. Sie wirft grundlegende Fragen nach Transparenz, demokratischer Kontrolle und dem Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter auf. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die politischen Institutionen und Aufsichtsbehörden dem Druck nachgeben und klare Regelungen schaffen, oder ob das Schweigen weiter anhält.