Einblick in den Millionendeal
Im Frühjahr dieses Jahres hat das österreichische Innenministerium die Lizenz für die US‑Software Webloc um weitere zwei Jahre verlängert. Der Vertrag, der rund 1,85 Millionen Euro kostet, stammt von der Firma Penlink und ermöglicht es Sicherheitsbehörden, auf einen globalen Datenstrom von bis zu 500 Millionen Mobilgeräten zuzugreifen. Die Details des Abkommens wurden erst durch ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal öffentlich, nachdem die Tageszeitung Der Standard darüber berichtete.
Wie Webloc funktioniert
Webloc aggregiert Standortinformationen, die über werbefinanzierte Apps gesammelt werden. Neben präzisen GPS‑Koordinaten werden die sogenannten mobile advertising IDs – eindeutige Kennungen jedes Geräts – mitgeliefert. Diese IDs lassen sich mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen, sodass Behörden nicht nur den aktuellen Aufenthaltsort, sondern auch wiederkehrende Muster wie Arbeitsweg, Arztbesuche oder Besuche in religiösen Einrichtungen rekonstruieren können.
Der Datenhandel hinter den Kulissen
Seit 2024 zeigen Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk, dass Daten aus populären Handy‑Apps über das Werbe‑Ökosystem an Datenbroker weitergeleitet werden. Dort werden sie zu Handelsware und schließlich an Überwachungsfirmen wie Penlink verkauft. Dieser Vorgang wird in der Fachsprache als ADINT (Advertising‑Derived Intelligence) bezeichnet. ADINT‑Software ermöglicht es, große Datenmengen zu durchsuchen, ähnlich wie ein Nutzer mit Google Maps nach Restaurants in seiner Nähe sucht – nur dass hier ganze Bevölkerungsgruppen analysiert werden.
Rechtliche Grauzonen und Kritik
Datenschutzexperten sehen in der massenhaften Weitergabe von Standortdaten einen klaren Verstoß gegen die DSGVO. Das deutsche Verbraucherschutzministerium hat bereits 2024 betont, dass die Nutzung personenbezogener Daten als reine Handelsware nicht mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar sei. In Österreich wird zudem bezweifelt, dass Sicherheitsbehörden solche Daten überhaupt rechtlich verwenden dürfen, zumal das Innenministerium keine konkreten Auskünfte über den Einsatz von Webloc gibt.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte lediglich, dass „konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz öffentlich nicht kommentiert werden können“ und dass die Nutzung „nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten“ erfolgt. Diese vage Antwort lässt jedoch offene Fragen zurück: Wer entscheidet über den Einsatz, zu welchen Zwecken und unter welchen Auflagen? Laut dem Vergabeportal liegt die Verantwortung bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, die das Tool angeblich im Kampf gegen „extremistische und terroristische Straftaten“ einsetzen will.
Folgen für die Bevölkerung
Für den durchschnittlichen Handy‑Nutzer bedeutet der Deal, dass jede Bewegung potenziell von staatlichen Stellen nachverfolgt werden kann – ohne dass er davon Kenntnis hat. Selbst scheinbar harmlose App‑Nutzungen können dazu führen, dass sensible Informationen über das Privatleben, etwa Besuche in Kliniken oder Bordellen, in staatliche Datenbanken einfließen. Ohne wirksame digitale Selbstverteidigung wird die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zunehmend erodiert.
Der Deal wirft zudem ein Schlaglicht auf die wachsende Verflechtung von Werbe‑Industrie, Datenbroker und staatlicher Überwachung. Während Unternehmen wie Penlink von den gesammelten Daten profitieren, stehen Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf dem Spiel.
Die Diskussion um Webloc und ähnliche Tools ist ein Indikator dafür, wie schnell technologische Möglichkeiten in die Hände von Regierungen gelangen können – oft ohne ausreichende Transparenz oder demokratische Kontrolle.