Was steckt hinter der geplanten Grenzpartnerschaft?

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für ein Rahmenabkommen mit den USA vorgelegt, das weit mehr umfasst als bisherige Absprachen zwischen den beiden Kontinenten. Unter dem Namen "Enhanced Border Security Partnership" (EBSP) sollen US-Behörden künftig nicht nur Fingerabdrücke und Lichtbilder, sondern auch Namen, Geburtsdaten, Gesundheitsinformationen und sogar sexuelle Orientierung aus den Polizeidatenbanken der EU‑Staaten abrufen können.

Hintergrund des Visa‑Waiver‑Programms

Das Visa‑Waiver‑Programm (VWP) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern aus 43 befreundeten Ländern, darunter sämtliche EU‑Mitglieder, kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Visum in die USA zu reisen. Seit 2022 verlangt Washington von allen teilnehmenden Staaten, bis Ende 2026 ein weiteres Abkommen – die sogenannte Grenzpartnerschaft – zu unterzeichnen. Wer sich weigert, verliert den visafreien Status und muss künftig ein Visum beantragen.

Gegenseitiger Datenzugriff

Laut dem veröffentlichten Entwurf beruht die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass EU‑Länder nicht nur US‑Behörden Zugriff auf ihre Datenbanken gewähren, sondern im Gegenzug selbst Informationen aus amerikanischen Systemen erhalten dürfen, sofern die USA nicht widersprechen. Die Idee ist, potenzielle Risiken für die öffentliche Sicherheit bereits vor der Einreise zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern.

Umfang der abgefragten Informationen

Der Text geht deutlich über die bisherigen US‑Forderungen hinaus. Neben den üblichen alphanumerischen Identifikationsdaten (Vor‑ und Nachname, Geburtsdatum) dürfen nun auch besonders sensible Kategorien abgefragt werden: rassische oder ethnische Herkunft, politische Überzeugungen, religiöse Bindungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitszustand und das Sexualleben. In manchen Fällen könnten die erhaltenen Daten sogar an Drittstaaten oder internationale Organisationen weitergeleitet werden – allerdings nur nach vorheriger Zustimmung der übermittelnden Behörde.

Praktische Folgen für nationale Polizeibehörden

Kommt es zu einer Trefferanzeige, darf die anfragende Behörde (z. B. das US‑Customs and Border Protection oder ICE) nach dem Grund der Anfrage fragen und sämtliche verfügbaren alphanumerischen sowie kontextuellen Daten zur betreffenden Person anfordern. In Deutschland könnte dies das Bundeskriminalamt betreffen, das dann Informationen zurückliefert, die in Deutschland sonst kaum öffentlich zugänglich wären.

Risiken und kritische Stimmen

Experten warnen vor erheblichen Eingriffen in die Grundrechte der EU‑Bürger. Die Möglichkeit, sensible persönliche Daten ohne gerichtliche Anordnung auszutauschen, könnte den Schutz von Privatsphäre und politischer Meinungsfreiheit stark untergraben. Zudem bleibt unklar, welche Drittstaaten genau Zugriff erhalten könnten – mögliche Empfänger sind unter anderem Interpol, enge Verbündete wie Großbritannien oder Israel.

In Anbetracht der Tatsache, dass Millionen von Datensätzen aus den nationalen Polizeidatenbanken betroffen wären, stellt das vorgesehene Abkommen einen tiefgreifenden Einschnitt in die europäischen Datenschutzstandards dar. Ob die EU‑Mitgliedsstaaten dem Druck nachgeben oder einen ausgewogeneren Kompromiss fordern, bleibt abzuwarten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/erzwungene-grenzpartnerschaft-eu-kommission-will-us-behoerden-erlauben-politische-ansichten-und-herkunft-abzufragen/

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