Ein Überblick über den Gesetzentwurf
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen umfassenden Gesetzentwurf vorgestellt, der das wachsende Phänomen digitaler Gewalt adressieren soll. Im Kern geht es darum, Betroffenen einen leichteren Weg zu ermöglichen, mutmaßliche Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen – sei es wegen sexualisierter Deepfakes, Doxing, Stalking oder anderer Formen online‑basierten Angriffe. Das Vorhaben verbindet strafrechtliche Neuerungen mit zivilrechtlichen Instrumenten, die den Zugang zu Identitätsdaten anonymisierter Nutzer*innen erleichtern sollen.
Digitale Gewalt im Fokus
Der Entwurf fasst ein breites Spektrum an Onlineoffenses zusammen: Hate Speech, das Veröffentlichen privater Daten (Doxing), das unerwünschte Versenden pornografischer Bilder (Dickpics), gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern mit sexuellen Absichten (Cybergrooming), bildbasierte Gewalt, Cybermobbing, Cyberstalking und Identitätsmissbrauch durch Fake‑Profile. Laut Ministerin ist dieses Phänomen ein „Massenproblem“, das besonders Frauen betrifft und dank Künstlicher Intelligenz, hochauflösender Smartphone‑Kameras und sozialer Netzwerke einfacher zu begehen ist als je zuvor.
Strafrechtliche Neuerungen
Auf der strafrechtlichen Säule beruhen drei neue Delikte. Für die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes droht bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Doxing‑Vergehen, also das unberechtigte Publizieren persönlicher Daten, werden ebenfalls härter bestraft. Zusätzlich werden Cyberstalking und gezielte Belästigungen mit erhöhten Strafmaßen versehen, um eine klare Botschaft gegen digitale Übergriffe zu senden.
Zivilrechtliche Möglichkeiten für Opfer
Die bislang ungewöhnliche zivilrechtliche Komponente gibt Betroffenen das Recht, von Plattformen und Internetanbietern Auskunft über die wahre Identität hinter anonymen oder pseudonymen Accounts zu erhalten. Voraussetzung ist ein gerichtlicher Beschluss, der den Offenlegungsanspruch bestätigt. Ziel ist es, zivilrechtliche Unterlassungs‑ und Schadensersatzklagen zu erleichtern, ohne ein kriminalverfahren einleiten zu müssen. Darüber hinaus können sich Opfer kostenfrei von gemeinnützigen Organisationen vertreten lassen, was die Hürde für rechtliche Schritte deutlich senkt.
Kontroverse um Vorratsdatenspeicherung
Ein umstrittener Teil des Entwurfs betrifft die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung. Anbieter sollen künftig die IP‑Adressen ihrer Nutzer*innen über einen definierten Zeitraum archivieren, um bei Ermittlungen schneller auf relevante Informationen zurückgreifen zu können. Kritiker warnen vor einem massiven Eingriff in die Privatsphäre und befürchten, dass die Maßnahme eher dem Überwachungsstaat dient als dem Schutz einzelner Opfer.
Reaktionen und Ausblick
Der Gesetzentwurf kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Öffentlichkeit durch den Fall Collien Fernandes – die öffentlich gegen ihren Ex‑Mann wegen Deepfake‑Missbrauchs vorging – besonders sensibilisiert ist. Während viele Frauenrechts‑ und Datenschutzorganisationen das Vorhaben begrüßen, bleibt die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung stark polarisiert. Die nächsten Monate werden zeigen, ob das Parlament den Entwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet oder ob Anpassungen – insbesondere im Bereich der datenschutzrechtlichen Vorgaben – vorgenommen werden.