EU einigt sich auf gelockerte KI-Pflichten
Im Zuge des jüngsten Trilogges zwischen Europäischem Parlament und Rat hat die EU beschlossen, die Vorgaben des KI‑Acts teilweise zu lockern. Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die strengeren Auflagen vorzubereiten, und gleichzeitig ein neues Verbot für ausnutzende Deepfake‑Anwendungen einführt.
Verzögerungen bei Hochrisiko‑Systemen
Ursprünglich sollten zentrale Pflichten für Hochrisiko‑KI‑Systeme ab dem 2. August 2026 in Kraft treten. Der neue Entwurf verschiebt diese Frist nun auf Ende 2027 beziehungsweise 2028. Damit erhalten Hersteller und Anbieter zusätzliche Spielräume, um ihre Produkte an die behördlichen Vorgaben anzupassen, ohne dass sofortliche Compliance‑Kosten entstehen.
Begrenzung der industriellen Auflagen
Ein langjähriger Streitpunkt war, inwieweit bereits bestehende sektorale Regulierungen den KI‑Act ergänzen müssen. Der Kompromiss sieht vor, dass zentrale Pflichten nur dort gelten, wo die jeweiligen Branchen keine vergleichbaren Sicherheitsanforderungen besitzen. Dies entlastet insbesondere Sektoren wie die Automobil‑ oder Luftfahrtindustrie, die bereits strenge Normen besitzen.
Neues Verbot für KI‑„Nudifier“
Ein zentrales Ergebnis des Trilogges ist das Verbot von sogenannten „Nudifiern“ – KI‑Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes erzeugen können. Das Verbot umfasst nicht nur die Erstellung von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, sondern auch das Verbreiten von nicht‑einvernehmlichen Bildern intimer Körperteile identifizierbarer Personen. Damit rückt die Verantwortung von den Tätern hin zu den Anbietern, die solche Werkzeuge auf den Markt bringen.
Hintergrund und weitere Reformen
Der digitale Omnibus, in dessen Rahmen die KI‑Verordnung diskutiert wird, soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, indem bürokratische Hürden abgebaut werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Lockerungen gerade im KI‑Bereich zu weit gehen könnten. Parallel dazu gibt es Bestrebungen, die Datenschutzgrundverordnung zu vereinfachen und das Training von KI‑Modellen mit personenbezogenen Daten zu erleichtern.
Der vorliegende Kompromiss muss noch formell bestätigt werden, bevor er rechtlich wirksam wird. Sollte er jedoch bestehen bleiben, bedeutet dies für die Industrie sowohl Erleichterungen als auch klare Grenzen bei der Entwicklung von problematischen KI‑Anwendungen.