Der geplante Gesetzentwurf für mehr Abstand

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Familiengerichten bundesweit die Möglichkeit geben soll, elektronische Fußfesseln anzuordnen. Ziel ist es, gewalttätige Personen physisch daran zu hindern, sich ihren Opfern zu nähern. Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags der schwarz‑roten Regierung und richtet sich vor allem an Fälle von Partnerschafts‑ und Stalking‑Gewalt.

Funktionsweise der GPS‑basierten Fußfessel

Ein solches Gerät wird am Bein des Täters befestigt und sendet kontinuierlich Standortdaten über einen integrierten GPS‑Sender. Überschreitet die Person den vom Gericht festgelegten Mindestabstand zu einer geschützten Person, löst ein Alarm aus. Die Warnung kann sowohl an die zentrale Überwachungsstelle als auch an das Opfer selbst weitergeleitet werden, falls dieses ein Empfangsgerät trägt.

Reaktionskette bei einem Alarm

Im Falle eines Auslösens landet das Signal bei einer zentralen Anlaufstelle, etwa der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) oder der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Dort entscheiden geschulte Mitarbeitende, ob es sich um einen Fehlalarm handelt, ob das Opfer informiert werden muss oder ob sofort polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden.

Rechtlicher Rahmen und Dauer der Maßnahme

Die Fußfessel ist im Kontext des Gewaltschutzgesetzes zu sehen, das bereits Annäherungsverbote ermöglicht. Die Anordnung gilt zunächst für sechs Monate und kann danach in dreimonatigen Schritten verlängert werden. Wer die Fessel entfernt, zerstört oder verweigert, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße rechnen.

Widerstand und kritische Stimmen

Fachverbände wie die Frauenhauskoordinierung bleiben skeptisch. Sie betonen, dass die geplante Technologie bei jährlich nur rund 160 Fällen zum Einsatz kommen dürfte – ein Bruchteil der rund 256 000 dokumentierten Fälle von häuslicher Gewalt im Jahr 2023. Frauen stellen dabei über zwei Drittel der Betroffenen, und 155 Frauen wurden 2023 von einem Partner oder Ex‑Partner getötet.

Die Kritiker fordern, zunächst die bestehenden Rechtsinstrumente vollständig zu nutzen, bevor weitere technische Maßnahmen eingeführt werden. Sie warnen, dass ein technisches Gerät allein keinen ausreichenden Schutz bieten kann und das Gesamtsystem von Prävention, Beratung und Durchführung stärker gestärkt werden müsse.

Ob elektronische Fußfesseln künftig ein wirksames Mittel im Kampf gegen Gewalt werden, bleibt abzuwarten. Die Debatte zeigt jedoch, dass die Bundesregierung bereit ist, neue Wege zu beschreiten – und dass die Zivilgesellschaft zugleich darauf pocht, bewährte Ansätze nicht zu vernachlässigen.

Source: https://netzpolitik.org/2025/gesetzentwurf-elektronische-fussfesseln-sollen-taeterinnen-auf-abstand-halten/

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