Einleitung

Der langwierige Rechtsstreit um das zweisekündige Sample aus Kraftwerks Klassiker "Metall auf Metall", das Moses Pelham in Sabrina Setlurs Hip‑Hop‑Track "Nur mir" verwoben hat, hat bislang die deutsche Urheberrechtslandschaft stark beschäftigt. Während das Oberlandesgericht Hamburg 2022 bereits drei unterschiedliche Bewertungsphasen erarbeitet hatte, steht seit 2021 die zentrale Frage im Raum: Kann das Sample unter die relativ neue Schranke des Pastiche fallen?

Die Pastiche‑Schranke im Überblick

Die EU‑Urheberrechtsrichtlinie brachte 2021 die Einführung von § 51a UrhG nach sich, ein gezieltes Ausweg‑Instrument für künstlerische Werke, die sich offen an bereits existierenden Kompositionen orientieren. Im Kern bedeutet die Regelung: Wenn ein neues Werk erkennbar an ein älteres erinnert, dabei jedoch deutlich unterscheidbare Merkmale aufweist, kann es ohne Lizenz des Rechteinhabers verbreitet werden – vorausgesetzt, der Dialog zwischen den Werken ist für den durchschnittlichen Betrachter klar erkennbar.

Was das Europäische Gerichtshof (EuGH) klärt

Der Bundesgerichtshof stellte dem EuGH präzise Fragen zur Auslegung der Pastiche‑Schranke. Zwei Kernpunkte standen im Fokus: Erstens, ob das Pastiche als allgemeiner Auffangtatbestand für jede künstlerische Auseinandersetzung mit einem Vorwerk dient, und zweitens, ob die subjektive Intention der Nutzerin zwingend nachgewiesen werden muss oder ob eine objektive Erkennbarkeit ausreicht.

Entscheidung des EuGH: Kein allumfassender Schutz

Der EuGH verwies entschieden darauf, dass die Pastiche‑Schranke kein Freibrief für sämtliche „kreativen Dialoge“ sei. Entscheidend sei die offene und erkennbare Nutzung geschützter Elemente. Versteckte Imitationen oder kaum wahrnehmbare Anleihen fielen nicht darunter. Der Gerichtshof definierte drei wesentliche Formen, die als Pastiche gelten können: eine offene Nachahmung des Stils, eine bewusste Hommage sowie eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung. Diese Aufzählung ist bewusst offen gehalten, um zukünftigen künstlerischen Entwicklungen Raum zu geben.

Intention versus objektive Wahrnehmung

Bezüglich der Intentionsfrage folgte der EuGH weitgehend den Vorgaben des Generalanwalts: Es genügt, wenn das Werk von informierten Personen – also denen, die das Original kennen – als Pastiche wahrgenommen wird. Ein expliziter Nachweis der Absicht der Nutzerin, ein Pastiche zu schaffen, ist demnach nicht erforderlich. Stattdessen müssen objektive Kriterien herangezogen werden, etwa die erkennbare Stilübernahme und die klare Unterscheidbarkeit zum Original.

Auswirkungen für "Nur mir" und die Praxis

Für Sabrina Setlurs Song bedeutet das, dass das zweisekündige Sample aus Kraftwerks Track dann als zulässiges Pastiche gilt, wenn ein Hörer familiar mit dem Original das Sample eindeutig erkennt und gleichzeitig die eigenständigen Elemente des neuen Songs wahrnimmt. Sollte diese Bedingung erfüllt sein, könnte die Verbreitung des Tracks ohne Lizenzgewerbe rechtmäßig sein – ein potenziell wegweisendes Ergebnis für die gesamte Sampling‑Szene in Deutschland.

Die Entscheidung des EuGH schafft damit Klarheit, lässt aber zugleich Spielraum für weitere künstlerische Experimente, die an bestehenden Werken anknüpfen. Die juristische Gemeinschaft beobachtet gespannt, wie Gerichte künftig die feinen Nuancen zwischen Pastiche, Parodie und reiner Kopie abstecken werden.

Source: https://netzpolitik.org/2026/sampling-vor-dem-eugh-was-ist-eigentlich-pastiche/

Related Articles