Hintergrund und Ausgangslage
Im März 2024 hatte das Europäische Parlament die ursprüngliche, anlasslose Chatkontrolle 1.0 weitgehend aufgegeben und nur noch Maßnahmen auf Verdachtsbasis erlaubt. Die Übergangsregelung, die seit 2021 gilt, sollte Anfang April auslaufen, weil sie ohne feste Rechtsgrundlage nicht verlängert werden kann.
Der gewagte Eingriff der konservativen EVP
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) nutzte ein seltenes parlamentarisches Verfahren, um eine erneute Abstimmung zu erzwingen. Trotz eines breiten Grundrechts‑ und Kinder‑Schutz‑Konsenses im Parlament versuchte sie, die Kommissionsempfehlung zur Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle zurückzuholen. Dabei wurden die regulären Geschäftsordnungs‑Regeln bis an ihre Grenzen ausgereizt.
Die Abstimmung und ihre Folgen
Am Tag der Entscheidung wurden die Änderungsanträge 29, 34 und 36 – die den Ratssatz, die Beschränkung auf bereits bekanntes Material und den Schutz von Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung betreffen – vom Parlament angenommen. Der eigentliche Vorschlag der Kommission, eine freiwillige Fortsetzung zu ermöglichen, scheiterte mit klarer Mehrheit.
Reaktionen aus allen Lagern
Sozialdemokratische Abgeordnete um Birgit Sippel warnten vor “Druck, Schmutz und Fake‑Behauptungen” im Vorfeld der Abstimmung und kritisierten die mangelnde Transparenz. Bundeskanzler Merz hatte zuvor im Bundestag für eine anlasslose Kontrolle plädiert, während mehrere EU‑Kommissare eindringlich vor einer Rückkehr zu massenhaften Überwachungsmaßnahmen warnten.
Die Grünen sahen in der taktischen Wiederaufnahme ein “gefährliches Signal” für die Glaubwürdigkeit des Parlaments. Schattenberichterstatterin Markéta Gregorová betonte, dass demokratische Beschlüsse nicht einfach durch langes Zögern und Verfahrens‑Tricks rückgängig gemacht werden dürften.
Ausblick
Da die erste Lesung abgeschlossen ist, bleibt unklar, ob ein neuer Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission angestoßen wird. Die Übergangsregelung endet planmäßig Anfang April, und ohne eine neue gesetzliche Basis wird die freiwillige Chatkontrolle 1.0 endgültig auslaufen.