Ein neuer Gesetzesentwurf für digitale Identitäten

Das Bundesdigitalministerium hat den Gesetzentwurf für das Digitale‑Identitätengesetz (DIdG) vorgestellt. Ziel ist die Umsetzung der EU‑Richtlinie, die jedem Mitgliedstaat bis Ende 2026 die Bereitstellung einer „Europäischen Brieftasche für die Digitale Identität“ (EUDI‑Wallet) auferlegt. Diese Wallet soll künftig als zentrale App auf dem Smartphone fungieren, in der Ausweise, Führerscheine, Versicherungspapiere und weitere Nachweise sicher gespeichert und bei Behörden oder Unternehmen präsentiert werden können.

Wie die Wallet praktisch funktioniert

Statt physische Dokumente zu tragen, reicht ein Klick auf die App, um die eigene Identität zu bestätigen. Dabei entscheidet der Nutzer, welche Daten an so genannte „relying parties“ – beispielsweise Banken, Online‑Shops oder staatliche Stellen – übermittelt werden. Die EU‑Verordnung verlangt, dass diese vertrauenswürdigen Partner sich beim Bundesverwaltungsamt registrieren, bevor sie Zugriff erhalten.

Fünf zentrale Akteure im Regelwerk

Der Gesetzentwurf definiert fünf Schlüsselbehörden, die die Einführung und den Betrieb der Wallet steuern:

  • Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS): Entscheidet über Bereitstellungsmodelle – staatliche Eigenentwicklung, Ausschreibung an private Anbieter oder Zulassung von Dritt‑Wallets.
  • Bundesverwaltungsamt (BVA): Registriert die vertrauenden Parteien, die die digitale Identität anfragen dürfen.
  • Bundesnetzagentur (BNetzA): Übernimmt die nationale Markt‑ und Aufsichts­funktion, prüft die Einhaltung europäischer Sicherheits‑ und Datenschutzstandards und dient als Ansprechpartner für die EU.
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Zertifiziert Wallet‑Lösungen, überwacht potentielle Sicherheitsvorfälle und stellt technische Richtlinien bereit.
  • Akkreditierungsstelle: Kontrolliert die Prüfinstitutionen, die die Wallet‑Technologien testen, um ihre Kompetenz und Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Durchgriffsrechte des Digitalministeriums

Digitalminister Karsten Wildberger betont, dass die Digitalisierung jetzt konsequent umgesetzt werden müsse. Der Entwurf verleiht dem BMDS weitreichende Durchgriffsrechte: Ohne Zustimmung des Bundesrats darf das Ministerium technische Details festlegen, neue Funktionen definieren und Verfahren bestimmen, über die Nutzer:innen ihre Identität verifizieren. Diese Konzentration von Entscheidungskompetenz auf die Exekutive soll schnelle Implementierung ermöglichen, wirft aber Fragen nach parlamentarischer Kontrolle auf.

Potenzielle Einsatzszenarien

Die geplante Wallet geht über reine Identitätsnachweise hinaus. Sie soll künftig für Alterskontrollen bei Kindern getestet, als Zahlungsinstrument dienen und damit das klassische Portemonnaie ersetzen. Weitere Anwendungsmöglichkeiten umfassen die digitale Signatur von Dokumenten, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und die Teilnahme an Online‑Wahlen – sofern spätere Regelungen dies erlauben.

Auswirkungen auf bestehende Rechtsrahmen

Um die EUDI‑Wallet zu integrieren, wird das Online‑Zugangs‑Gesetz (OZG), das Vertrauensdienstegesetz und diverse Telekommunikations‑Verordnungen angepasst. Ziel ist ein konsistenter Rechtsrahmen, der sowohl die technische Interoperabilität als auch den Schutz personenbezogener Daten sicherstellt.

Insgesamt markiert der Gesetzentwurf einen bedeutenden Schritt hin zu einer digitalisierten, benutzerfreundlichen Identitätsverwaltung in Deutschland. Ob die Umsetzung den hohen Erwartungen entspricht, wird in den kommenden Monaten durch Diskussionen im Bundestag, Pilotprojekte und die Evaluierung von Sicherheitsaspekten entschieden.

Source: https://netzpolitik.org/2026/mehr-als-ein-ausweis-das-soll-die-digitale-brieftasche-in-deutschland-koennen/

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