Einleitung

Nach fünf Jahren Entwicklungszeit hat das Bundesjustizministerium endlich den Gesetzentwurf zur Bekämpfung digitaler Gewalt vorgestellt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, den Text noch in derselben Woche dem Kabinett vorzulegen. Ziel ist es, bisherige Rechtslücken zu schließen – von sexualisierten Deepfakes über heimliche Aufnahmen in Umkleiden bis hin zu nicht einwilligender Bildverbreitung.

Was das Gesetz konkret regelt

Der Entwurf verbietet nicht nur das Verbreiten oder Teilen manipulierter Bild- und Videoaufnahmen, sondern stellt bereits das reine Erstellen solcher Inhalte unter Strafe. Damit sollen die sogenannten Deepfakes, die nach dem öffentlichen Fall der Schauspielerin Collien Fernandes für Aufsehen sorgten, künftig strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus sollen heimliche Filmaufnahmen von Personen in privaten Bereichen – etwa in Saunen, Umkleideräumen oder beim unbeabsichtigten Filmen eines bekleideten Gesäßes – explizit kriminalisiert werden.

Schluss von Grauzonen im Strafrecht

Bislang konnten viele dieser Taten nicht eindeutig als Straftat eingestuft werden, weil das Gesetz keine eindeutige Norm dafür enthielt. Jurist*innen und Betroffene haben seit Jahren auf diese Lücken hingewiesen. Der neue Gesetzentwurf ist ein Schritt hin zu einer klaren Rechtslage, die die sexuelle Selbstbestimmung stärker schützt und die Toleranz gegenüber digitaler Gewalt reduziert.

Die dunkle Realität der Anzeigelücken

Eine aktuelle Studie von Bundesfamilienministerium, Innenministerium und Bundeskriminalamt zeigt jedoch, dass nur 2,4 % der digitalen Gewalttaten überhaupt angezeigt werden. Das bedeutet, dass über 97 % der Vorfälle im Verborgenen bleiben und nie von Ermittlungsbehörden bearbeitet werden. Experten warnen, dass ein neues Gesetz allein nicht ausreicht, wenn Betroffene weiterhin Angst vor der Polizei haben oder das Vertrauen in die Justiz fehlt.

Warum die Anzeigequote niedrig bleibt

Betroffene berichtet häufig von Scham, Panik und Sorge um berufliche Konsequenzen. In der ZDF-Dokumentation zu Collien Fernandes beschreibt Moderatorin Lola Weippert das Gefühl der Opfer: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt, und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt.“ Solche Emotionen verhindern, dass viele Fälle ans Licht kommen. Zudem fühlen sich einige Opfer von der Polizei nicht ernst genommen – ein Problem, das weit über die Gesetzestexte hinausgeht.

Wie der Staat reagieren sollte

Um die Anzeigebereitschaft zu erhöhen, muss die Polizei geschult werden, sensibel und kompetent mit Opfern digitaler Gewalt umzugehen. Es bedarf klarer Anlaufstellen, schneller Interventionen und weitreichender Aufklärungskampagnen, die das Stigma brechen. Nur wenn Betroffene das Gefühl haben, dass die Behörden ihnen helfen und nicht zusätzlich belasten, kann die Strafverfolgung tatsächlich greifen.

Ein Zwischenfazit

Das kommende Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein, aber es ist kein Allheilmittel. Es legt die juristische Basis, um Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen, doch die gesellschaftliche und institutionelle Bereitschaft, Opfer zu unterstützen, muss parallel verbessert werden. Ohne diese Begleitmaßnahmen bleibt das Patriarchat – das strukturelle Machtgefälle, das digitale Gewalt begünstigt – weitgehend unangefochten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/gewalt-gegen-frauen-ein-gesetz-stuerzt-noch-kein-patriarchat/#comments

Related Articles