Neuer Gesetzentwurf zur IP‑Adressspeicherung

Das Justizministerium unter Leitung von SPD‑Ministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der im Kern erneut die umstrittene Vorratsdatenspeicherung einführen will – diesmal unter der Bezeichnung „IP‑Adressspeicherung“. Trotz neuer Terminologie bleibt das Ziel unverändert: Die verpflichtende, anlasslose Aufbewahrung von Verbindungsdaten aller Internet‑Nutzer in Deutschland.

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Der Entwurf verpflichtet sämtliche Internet‑Zugangs‑Anbieter, IP‑Adressen und Port‑Nummern ihrer Kunden für drei Monate zu archivieren. Die Maßnahme soll ohne konkreten Verdacht oder akuten Tatverdacht erfolgen. Ermittlungsbehörden erhalten damit einen automatischen Zugriff auf Identitäts‑ und Standortdaten, obwohl laut dem Max‑Planck‑Institut die Strafverfolgung auch ohne solche Vorräte kaum an Effizienz verliert.

Fehlende Begründung für Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Alle bisherigen deutschen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wurden von den höchsten Gerichten als unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft. Der aktuelle Gesetzentwurf liefert weder wissenschaftliche Evidenz noch eine rechtsstaatliche Argumentation, die das Vorhandensein einer lückenlosen Datenbank rechtfertigen würde. Stattdessen beruft sich die Regierung erneut auf ein nicht belegtes „Bedarf“‑Argument, das weder durch EU‑Richtlinien noch durch Praxisnachweise gestützt wird.

Umfang und Dauer der Speicherung

Die vorgeschlagene Speicherfrist von drei Monaten ist ein politischer Kompromiss zwischen den Forderungen der Union (sechs Monate) und der SPD (ein Monat). Das Bundeskriminalamt hat jedoch wiederholt betont, dass zwei bis drei Wochen für die meisten Ermittlungen ausreichend wären. Noch problematischer: Das Gesetz sieht keine eigenständige Evaluierung der Maßnahme vor, sodass ein möglicher Missbrauch langfristig unkontrolliert bleiben könnte.

Betroffene Anbieter und Dienste

Obgleich das Gesetz von rund 3.000 verpflichteten Anbietern ausgeht, bleiben zahlreiche kleinere Internet‑Zugangs‑Betreiber außerhalb des Geltungsbereichs, etwa lokale WLAN‑Betreiber in Hotels. Darüber hinaus sollen nicht nur ISPs, sondern auch Over‑The‑Top‑Dienste wie Messenger, Sprach‑Apps und E‑Mail‑Provider verpflichtet werden, Verkehrs‑ und Standortdaten mittels einer „Sicherungsanordnung“ zu sichern. Damit würde die Vorratsdatenspeicherung weit über einfache IP‑Logs hinausgehen und tief in private Kommunikationskanäle eindringen.

Der Gesetzentwurf markiert den dritten Versuch der Bundesregierung, ein umstrittenes Instrument wiederzubeleben, das seit zwanzig Jahren massiv kritisiert wird. Während Befürworter den Nutzen für die Strafverfolgung betonen, bleibt die Evidenz dafür aus, und die Grundsätze von Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit bleiben verletzt.

Source: https://netzpolitik.org/2025/anlasslose-speicherung-justizministerium-veroeffentlicht-gesetzentwurf-zur-vorratsdatenspeicherung/

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