Hintergrund des Falls

Ein Beamter des Landeskriminalamts Baden‑Württemberg hat im Zuge einer angemeldeten Demonstration in Ulm Bildmaterial ausgewertet und dabei nicht nur die mutmaßlichen Täter, sondern auch vier unbeteiligte Personen identifiziert. Die betroffenen Personen wurden mit Namen, Geburtsdaten und vollständigen Anschriften in die Ermittlungsakte aufgenommen, obwohl sie keinerlei Verbindung zu dem umstrittenen Einbruch in den deutschen Standort des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems hatten.

Der Ulm5‑Prozess

Im sogenannten Ulm5‑Prozess stehen fünf Palästina‑Aktivist:innen vor dem Landgericht Stuttgart, weil sie vor rund einem Jahr in das Werk von Elbit Systems eingebrochen sein sollen. Die Angeklagten begründen ihr Handeln mit humanitären Motiven und dem Ziel, die Produktion von Waffen zu stören, die im Gazakonflikt gegen Zivilist:innen eingesetzt werden. Während die fünf Beschuldigten seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen, wirft die Einbeziehung weiterer Personen in die Akte gravierende Fragen nach Verhältnismäßigkeit und Rechtsgrundlage auf.

Rechtliche Bewertung

David Werdermann, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), kritisiert das Vorgehen scharf. Er betont, dass es keinen „Grundsatz der Vollständigkeit“ gebe, der es der Polizei erlauben würde, sämtliche Demonstrations‑Teilnehmer zu identifizieren, nur weil sie neben mutmaßlichen Straftätern aufgetreten sind. Der automatisierte Abgleich von Gesichtern greife in die Versammlungsfreiheit und die informationelle Selbstbestimmung ein – Grundrechte, die besonders geschützt sein müssen.

Fehlende Rechtsgrundlage

Auf die Frage, wer den Bildabgleich angeordnet habe und auf welcher gesetzlichen Basis er erfolge, verweigerte der Zeuge im Gerichtssaal jede Auskunft. Das LKA Baden‑Württemberg erklärte, es könne sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern und verweise auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Diese vage Antwort lässt jedoch Zweifel an der Legitimität des Vorgehens aufkommen, zumal die betroffenen Personen keinerlei konkrete Anhaltspunkte für eine Mitbeteiligung aufweisen.

Folgen für die Demokratie

Der Fall illustriert, wie leicht moderne Überwachungstechnologien in den Alltag von Demonstrierenden eindringen können. Wenn Polizeibehörden ohne klare richterliche Anordnung oder hinreichende Verdachtsmomente personenbezogene Daten massenhaft sammeln, entsteht ein Präzedenzfall, der das Vertrauen in staatliche Institutionen untergräbt. Kritiker warnen davor, dass ein solcher „Blaue‑Himmel‑Ermittlungs‑Modus“ langfristig zu einer Selbstzensur in der Zivilgesellschaft führen könnte.

Die Debatte um die Zulässigkeit von Gesichtserkennung bei öffentlichen Versammlungen ist damit nicht nur ein technisches, sondern vor allem ein grundrechtliches Thema. Sie fordert ein klares politisches Signal: Die Sicherheit der Bürger darf nicht auf Kosten ihrer Grundfreiheiten gehen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/lka-baden-wuerttemberg-kritik-an-gesichtserkennung-bei-demo-teilnehmenden/

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