Einleitung
Nach der Verabschiedung des neuen Berliner Polizeigesetzes (ASOG) soll die Hauptstadt künftig mit KI‑gestützten Videoüberwachungssystemen ausgestattet werden. Diese Systeme, sogenannte Verhaltensscanner, analysieren das Verhalten von Menschen in Echtzeit und sollen potenzielle Gefahren frühzeitig erkennen. Doch die Art und Weise, wie die dafür benötigten Trainingsdaten bereitgestellt werden, wirft gravierende Fragen zum Datenschutz und zur Grundrechtssicherheit auf.
Wie die Datenflut entsteht
Die Berliner Polizei plant, große Mengen an Bild‑ und Bewegungsdaten aus öffentlichen Bereichen zu sammeln. Laut Gesetzestext dürfen diese personenbezogenen Daten nicht nur zur Qualitätssicherung, sondern auch zum Training und Testen von KI‑Systemen verwendet werden. In der Praxis bedeutet das, dass reale Aufnahmen von Passant:innen an private Technologieunternehmen weitergeleitet werden können, um die Algorithmen zu schulen.
Privatfirmen im Spiel
Durch eine Kleine Anfrage der Linken im Abgeordnetenhaus wurde bekannt, dass Unternehmen wie die Staige GmbH – ein Partner der Adesso SE, die die Verhaltensscanner für Berlin entwickelt – Zugriff auf nicht‑anonymisierte Datensätze erhalten können. Die offizielle Antwort des Senats betont, dass in der Regel „wirksam bzw. irreversibel anonymisierte Datenbestände“ verwendet werden. Allerdings wird ein Ausnahmetatbestand eingeräumt, wenn die Anonymisierung den Trainingszwecken entgegensteht. Das lässt Raum für die Weitergabe von Aufnahmen, in denen einzelne Personen erkennbar bleiben.
Rechtliche Gegenwehr
Linke und Grüne haben bereits angekündigt, das Polizeigesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Der linke Innenpolitiker Niklas Schrader bezeichnet die Öffnung der Polizeiarbeit für kommerzielle KI‑Entwickler als „erschreckend“. Kritiker befürchten, dass gewinnorientierte Unternehmen sensible Bilddaten verarbeiten, ohne dass klare gesetzliche Schranken existieren.
Wahl und politische Konsequenzen
Am kommenden Sonntag findet die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. Umfragen deuten darauf hin, dass die aktuelle Koalition aus CDU und SPD, die das verschärfte Polizeigesetz unterstützt hat, Gefahr läuft, abgewählt zu werden. Ein Regierungswechsel könnte die geplanten KI‑Projekte bremsen oder zumindest strengere Auflagen für die Datenweitergabe einführen.
Ausblick: Einsatz im Objektschutz
Neben den öffentlichen Plätzen plant die Berliner Polizei, KI‑gestützte Überwachung auch im polizeilichen Objektschutz zu testen – etwa am Roten Rathaus und bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Dokumente, die nach einem IT‑Angriff veröffentlicht wurden, bestätigen diese Vorhaben. Damit würde die Technologie nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in sensiblen Regierungsgebäuden zum Einsatz kommen.
Die Debatte um die Berliner Verhaltensscanner verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt, staatlicher Sicherheit und dem Schutz individueller Grundrechte. Während Befürworter von einer effizienteren Kriminalitätsprävention sprechen, warnen Datenschützer vor einem unkontrollierten Überwachungsstaat, in dem private Unternehmen zu stillen Mitwirkenden werden.