EU‑Kommission stellt deutschen Gesetzentwurf infrage

Die Europäische Kommission hat auf den Gesetzentwurf von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer reagiert, der eine Investitionspflicht für große Streaming‑Anbieter in Deutschland vorsieht. In einem Schreiben aus Brüssel wird kritisiert, dass der Vorschlag nicht ausreichend die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas berücksichtige, sondern eher den nationalen Produktionsstandort stärken wolle. Dieser Vorwurf wirft ein Licht auf die Spannungsfelder zwischen nationaler Medienpolitik und den übergeordneten EU‑Regeln.

Inhalt des deutschen Entwurfs

Weimers Gesetzentwurf verlangt von allen Streaming‑Diensten, die auf dem deutschen Markt aktiv sind, acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke zu investieren. Zusätzlich sollen Subquoten für neue Produktionen festgelegt und ein Rechterückfall für unabhängige Produzenten etabliert werden. Ziel ist, die europäische Medienvielfalt zu fördern und gleichzeitig die heimische Film‑ und Serienproduktion zu stärken.

EU‑rechtlicher Rahmen: AVMD‑Richtlinie

Die AVMD‑Richtlinie von 2018 bildet den rechtlichen Grundstock für solche Maßnahmen. Sie verpflichtet Anbieter wie Netflix oder Amazon bereits dazu, dass mindestens 30 % ihrer Mediathekeninhalte aus Europa stammen. Während die Richtlinie keine EU‑weit einheitliche Investitionspflicht vorsieht, erlaubt Artikel 13 den Mitgliedstaaten, eigene Auflagen zu erlassen, solange sie verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind.

Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten

Frankreich hat seit 2021 eine ähnliche Regelung: Dort müssen Streaming‑Plattformen mindestens 20 % ihres im Land erzielten Umsatzes in französischsprachige Produktionen investieren. Diese Praxis wird von Brüssel als konform mit den EU‑Vorgaben angesehen, weil sie klar auf die Förderung lokaler Kultur abzielt und gleichzeitig die Dienstleistungsfreiheit nicht unverhältnismäßig einschränkt.

Kritik der EU‑Kommission

Die Kommission bemängelt, dass der deutsche Entwurf die Dienstleistungsfreiheit zu stark beschneidet und nicht ausreichend das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahre. Sie fordert, dass ein überarbeiteter Gesetzentwurf sicherstellt, dass die wirtschaftliche Freiheit der Anbieter erhalten bleibt und gleichzeitig ein fairer Spielraum für Investitions‑ und Verwertungsstrategien besteht. Ohne diese Anpassungen könnte der Vorschlag gegen EU‑Recht verstoßen.

Marktentwicklung und Bedeutung von Streaming

Der Streaming‑Sektor wächst rasant und verdrängt zunehmend physische Medien. Laut Filmförderungsanstalt erreichten die Ausgaben für Home‑Video und Kino im Vorjahr einen Rekord von 4,7 Milliarden Euro. Der „reine Home‑Video‑Markt“ wog 3,7 Milliarden Euro, wobei kostenpflichtige Abonnements das stärkste Segment bilden. Diese Zahlen verdeutlichen, warum Regierungen versuchen, durch gezielte Investitionen die heimische Produktion zu sichern.

Die Debatte um die Investitionspflicht bleibt also ein Balanceakt zwischen dem Schutz kultureller Vielfalt und der Wahrung wirtschaftlicher Freiheiten. Die EU‑Kommission hat klar gemacht, dass weitere Anpassungen nötig sind, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Source: https://netzpolitik.org/2026/investitionspflicht-fuer-streaming-dienste-eu-kommission-legt-weimer-steine-in-den-weg/

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