Ein historischer Schritt für das europäische Zahlungssystem

Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat in einer weitreichenden Abstimmung den Digitalen Euro (D€) befürwortet. Damit ist das sogenannte Trilog‑Verfahren – das Zusammentreffen von Parlament, Rat und Kommission – eröffnet. Ziel ist ein zentrales, von der Europäischen Zentralbank herausgegebenes Zahlungsmittel, das künftig neben Bargeld und klassischen Bankeinlagen existieren soll.

Warum ein digitaler Euro?

Die Initiative reagiert auf die wachsende Dominanz privater Zahlungsanbieter wie Visa, Mastercard oder PayPal. Während diese Unternehmen niedrige Transaktionsgebühren versprechen, bleiben Datenschutz und nationale Geldpolitik häufig im Hintergrund. Der digitale Euro soll genau dort ansetzen, wo private Anbieter Schwächen zeigen: beim Schutz persönlicher Daten, bei der Preisgestaltung und bei der Verfügbarkeit offline.

Datenschutz von Grund auf

Ein zentrales Versprechen des Parlaments ist die Integration von Privacy by Design und Privacy by Default. Moderne Kryptotechniken wie Zero‑Knowledge‑Proofs ermöglichen es, Transaktionen zu verifizieren, ohne sensible Informationen preiszugeben. Die Europäische Zentralbank erhält demnach keinen direkten Zugriff auf personenbezogene Daten – ein klares Statement für die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer.

Offline‑Zahlungen ohne Internet

Besonders innovativ ist die geplante Offline‑Funktion. Sie erlaubt, dass zwischen zwei mobilen Endgeräten ohne aktive Netzwerkverbindung Werte ausgetauscht werden können. Die Geräte laden dazu verschlüsselte „Tokens“ herunter, die dann per Bluetooth, NFC oder WLAN an den Gegenpartner übermittelt werden. Dabei wird bewusst auf die dauerhafte Speicherung von Daten verzichtet, um die Anonymität von Bargeldtransaktionen zu imitieren. Für solche Vorgänge sind jedoch Obergrenzen vorgesehen, um Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten zu verhindern.

Günstigere Gebühren als bei privaten Anbietern

Ein weiterer Eckpfeiler ist der sogenannte „no‑worse‑off“-Grundsatz. Händler dürfen beim Digitalen Euro nicht mehr zahlen als bei herkömmlichen Kredit‑ oder Debitkarten. Über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sollen die Gebühren an den durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Zahlungsinstrumente ausgerichtet und gedeckelt werden. Damit soll ein fairer Wettbewerb entstehen und die Abhängigkeit von privaten Zahlungsnetzwerken reduziert werden.

Haltelimits und geldpolitische Kontrolle

Um zu verhindern, dass Privatpersonen massive Summen in digitale Euro umwandeln und damit das traditionelle Bankensystem dezimieren, werden Höchstgrenzen für das Halten von D€ festgelegt. Diese Limits sollen sicherstellen, dass Banken weiterhin über ausreichende Einlagen verfügen und die Geldpolitik nicht unterschätzt wird. Die genauen Schwellenwerte werden von der EU‑Kommission und der EZB erarbeitet.

Ein starkes Bargeld‑Signal

Parallel zum Digitalen Euro hat das Parlament seine Position zur Bargeld‑Verordnung bekräftigt. Euro‑Scheine und Münzen bleiben gesetzliche Zahlungsmittel, und essentielle Dienstleistungsanbieter – etwa Bahnhöfe oder Supermärkte – müssen Bargeld akzeptieren, selbst wenn nur Automaten vorhanden sind. Diese Maßnahme soll die physische Zahlungsalternativ stärken und den Übergang zu digitalen Lösungen sozialverträglich gestalten.

Der digitale Euro könnte frühestens ab 2029 in den Markt kommen, vorausgesetzt, die noch ausstehenden Verhandlungen verlaufen reibungslos. Sollte er gesetzliches Zahlungsmittel werden, wären Unternehmen und Händler im gesamten Euro‑Raum verpflichtet, ihn anzunehmen – ein bedeutender Schritt hin zu einer souveränen, europäischen Zahlungsinfrastruktur.

Source: https://netzpolitik.org/2026/alternative-zu-visa-paypal-und-co-eu-abgeordnete-stimmen-fuer-digitalen-euro/

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