Einleitung

Im jüngsten Koalitionsvertrag von Grün‑Schwarz für Baden‑Württemberg wird ein ambitioniertes Pilotprojekt angekündigt: Der Einsatz von Kameras, die gleichzeitig das Verhalten von Personen analysieren und deren Gesichter mittels KI‑gestützter Gesichtserkennung auswerten. Diese Maßnahme soll in Mannheim sowie in zwei noch nicht genannten Städten erprobt werden und stellt damit die erste geplante Kombination beider Technologien in Deutschland dar.

Projektübersicht

Seit acht Jahren wird in Mannheim ein Verhaltensscanner trainiert, der verdächtige Handlungen erkennt. Nun soll das System um eine weitere Ebene erweitert werden – die automatische Erkennung von Gesichtern und Objekten. Ziel ist es, bei einer festgestellten Anomalie nicht nur das Muster zu dokumentieren, sondern auch die betroffene Person in Echtzeit mit Polizeidatenbanken abzugleichen.

Verhaltensanalyse und Gesichtserkennung

Die geplante Technologie arbeitet mit zwei getrennten Modulen: Einerseits bewertet ein Algorithmus das beobachtete Verhalten (z. B. hektisches Umherschauen, das Verlassen eines abgegrenzten Bereichs) und klassifiziert es als potenziell gefährlich. Andererseits misst die Gesichtserkennungssoftware jedes im Sichtfeld erfasste Antlitz, vergleicht es mit gesuchten Profilen und kann so schnell Alarm auslösen, wenn ein Treffer vorliegt. In Frankfurt am Main wird bereits eine ähnliche Echtzeit‑Fernidentifizierung eingesetzt, jedoch bislang nur ohne das ergänzende Verhaltensmonitoring.

Erweiterte Anwendungsmöglichkeiten

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, die Suche nach bestimmten Gesichtern im Internet zu ermöglichen. Damit könnten Behörden beispielsweise Fotos aus sozialen Medien, Vereinswebsites oder Bildmaterial von Großveranstaltungen durchsuchen, um gesuchte Personen zu identifizieren. Kritiker warnen, dass diese Vorgehensweise zu einer flächendeckenden Beobachtung der Bevölkerung führen könnte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Um die neue Überwachung zu realisieren, muss das Polizeigesetz von Baden‑Württemberg angepasst werden. Bereits im Vorjahr wurde die Datenanalyse nach dem Vorbild von Palantir legalisiert und die Nutzung persönlicher Daten für KI‑Training genehmigt. Weitere Bundesländer – Niedersachsen, Sachsen, Schleswig‑Holstein – prüfen parallel ähnliche Gesetzesnovellen. Die Datenschutzerwägungen sind intensiv, da beide Technologien einzeln bereits stark kritisiert werden. Dennoch betonen die Koalitionspartner, dass die Kombination „für mehr Sicherheit bei gleichzeitiger Schonung der Grundrechte“ sorgen solle.

Ausblick

Ob das Pilotprojekt tatsächlich auf drei Städte beschränkt bleibt, ist fraglich. Vor der Wahl hatten Cem Özdemir und Manuel Hagel bereits erklärt, die Videoüberwachung weitgehend zu entgrenzen. Die geplante Einführung könnte damit ein Präzedenzfall für ganz Deutschland werden und weitreichende Diskussionen über Überwachung, Bürgerrechte und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum auslösen.

Source: https://netzpolitik.org/2026/koalitionsvertrag-baden-wuerttemberg-kameras-sollen-pruefen-wer-und-wie-brav-du-bist/

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