EU eröffnet Verfahren gegen Shein

Am Geburtstag der EU‑Verordnung über digitale Dienste hat die Europäische Kommission ein förmliches DSA‑Verfahren gegen den chinesischen Fast‑Fashion‑Riesen Shein eingeleitet. Die Plattform, die monatlich rund 126 Millionen aktive Nutzer*innen in der EU verzeichnet, soll gegen zentrale Vorgaben des Digital Services Act verstoßen. Die Kommission fordert von Shein konkrete Maßnahmen, um riskante Geschäftsmodelle zu korrigieren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Verstoß gegen den Digital Services Act

Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online‑Plattformen, systematisch Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Die EU‑Kommission hat Shein wegen unzureichender Risikobewertung nach mehrfachen Anfragen im Juni 2024 kritisiert. Auf Basis vorliegender Unterlagen, interner Analysen und Einschätzungen Dritter sieht die Kommission Handlungsbedarf in drei zentralen Bereichen: illegale Waren, süchtig machendes Design und mangelnde algorithmische Transparenz.

Illegale Produkte und süchtiges Design

Ein Hauptkritikpunkt betrifft den Verkauf verbotener Güter. So konnten auf Sheins Marktplatz unter anderem genehmigungspflichtige Waffen und kinderähnliche Sexpuppen angeboten werden – klare Verstöße gegen EU‑Recht. Die Kommission betont, dass illegale Produkte sowohl im stationären Handel als auch online verboten sind und dass Plattformen sicherstellen müssen, dass solche Angebote technisch unmöglich werden.

Ein zweiter Fokus liegt auf dem Design der Nutzeroberfläche. Shein belohnt Kunden mit Punkten und Incentives für intensives Engagement, ein Modell, das laut EU‑Studien Suchtpotenzial birgt. Solche Mechanismen könnten das Wohlbefinden der Nutzer*innen beeinträchtigen und stellen einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz dar. Zudem wird die Intransparenz des algorithmischen Empfehlungssystems bemängelt. Nutzer*innen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ein nicht‑personalisiertes System zu wählen, um Manipulationen zu reduzieren.

Mögliche Folgen und nächste Schritte

Im Rahmen der formalen Untersuchung kann die Kommission bei Feststellung eines Verstoßes erhebliche Bußgelder verhängen. Das genaue Strafmaß richtet sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens in der EU und kann mehrere Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Gleichzeitig hat Shein bereits öffentlich erklärt, kooperationsbereit zu sein und Sicherheitsvorkehrungen für altersbeschränkte Produkte zu verstärken.

Das Verfahren gegen Shein ist das zweite seiner Art. Bereits 2024 wurde gegen die Online‑Handelsplattform Temu wegen ähnlicher Design‑Probleme ein DSA‑Verfahren eröffnet. Beide Fälle zeigen, dass die EU ihre neuen Regelungen aktiv anwendet und Unternehmen auffordert, ihre Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken.

Ob und wann ein endgültiges Urteil fällt, bleibt offen, da der DSA keine feste Frist für die Entscheidungsfindung vorsieht. Bis dahin können betroffene Plattformen auf die Forderungen reagieren und notwendige Anpassungen implementieren.

Source: https://netzpolitik.org/2026/kinderaehnliche-sexpuppen-und-suechtig-machendes-design-eu-eroeffnet-verfahren-gegen-shein/

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