Ein lang erwarteter Entwurf
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, dass der Gesetzentwurf zur Bekämpfung digitaler Gewalt noch in dieser Woche dem Kabinett vorgelegt wird. Nach fünf Jahren Entwicklungszeit in der Behörde und mehrfachen Versprechen während der Ampelkoalition kommt das Vorhaben endlich in die politische Diskussion. Kern des Neuerungsplanes ist das Verbot von sexualisierten Deepfakes – sowohl das Erstellen als auch das Verbreiten wird künftig strafbar gemacht.
Was bislang nicht sanktioniert war
Bislang fehlte im Strafrecht eine klare Regelung für heimliche Foto- und Videoaufnahmen in Umkleideräumen, Saunen oder das unaufgeforderte Filmen eines bekleideten Gesäßes. Diese Lücken wurden von Jurist*innen und Betroffenen immer wieder kritisiert, weil sie die sexuelle Selbstbestimmung in Gefahr bringen. Das kommende Gesetz schließt diese Grauzonen und stellt damit erstmals solche Praktiken eindeutig unter Strafe.
Statistiken zeigen ein größeres Problem
Eine aktuelle Erhebung von Bundesfamilienministerium, Innenministerium und Bundeskriminalamt ergab, dass lediglich 2,4 % der Opfer digitaler Gewalt Anzeige erstatten. Das bedeutet, dass rund 97,6 % der Vorfälle im Verborgenen bleiben und nie von Ermittlungsbehörden verfolgt werden. Die niedrige Meldungsquote ist ein Hinweis darauf, dass das Vertrauen in Polizei und Justiz noch nicht ausreichend ist.
Warum Anzeigen trotzdem wichtig sind
Ein verlässlicher Schutzmechanismus entsteht nur, wenn Betroffene das Gefühl haben, dass ihre Meldungen ernst genommen und strafrechtlich verfolgt werden. Das neue Gesetz könnte Anreize schaffen, weil potenzielle Täter*innen wissen, dass bereits die Erstellung von Deepfakes strafbar ist. Gleichzeitig muss die Verwaltung ihre Haltung ändern – von einem Hindernis zu einer unterstützenden Instanz.
Emotionale Folgen für die Betroffenen
Die Dokumentation von ZDF-Moderatorin Lola Weippert, die Collien Fernandes begleitet, verdeutlicht das Ausmaß des psychischen Traumas. Viele Frauen berichten von Scham, Panik und akuter Angst, dass Arbeitgeber*innen, Familienmitglieder oder Freund*innen die manipulierten Aufnahmen sehen könnten. Die Belastungen ähneln denen bei physischen Gewalterfahrungen und können zu langfristigen mentalen Störungen führen.
Ein Gesetz allein reicht nicht
Obwohl das Gesetz ein wichtiger Schritt ist, warnen Expert*innen davor, es als Allheilmittel zu sehen. Es müsse von Aufklärungsprogrammen, verbesserten Meldeverfahren und einer sensiblen Polizeiarbeit begleitet werden. Nur ein ganzheitlicher Ansatz kann das Patriarchat nicht nur schwächen, sondern echte Gleichstellung fördern.
Source: https://netzpolitik.org/2026/gewalt-gegen-frauen-ein-gesetz-stuerzt-noch-kein-patriarchat/