Ein neuer Gesetzesentwurf für den Jugendschutz
In der 38. Kalenderwoche hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den sogenannten Kids Act vorgestellt – ein Gesetzentwurf, der weit über das bislang diskutierte Social‑Media‑Verbot für Kinder unter 13 Jahren hinausgeht. Ziel ist ein europaweites System, das jede Person im Netz zunächst als minderjährig behandelt, bis das Gegenstück – ein Altersnachweis – das Gegenteil belegt.
Von Australien nach Brüssel: Das Vorbild und die Abweichungen
Das australische Modell, das als Inspiration diente, verlangt Altersprüfungen nur für große Plattformen wie TikTok oder Instagram. Der europäische Entwurf hingegen will die Kontrolle auf sämtliche Online‑Dienste ausdehnen – von kleinen sozialen Netzwerken über Videoplattformen bis hin zu Chatbots, Apps und Spielen mit Alterskennzeichnung. Selbst Angebote, die bislang kaum Beachtung finden, sollen künftig einer Altersverifikation unterliegen.
Wie soll die Praxis aussehen?
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Nutzer*innen eine von der EU bereitgestellte Alterskontroll‑App nutzen. Diese App soll den Personalausweis scannen und lediglich ein Alters‑Signal (z. B. „über 18“) an die jeweilige Plattform weitergeben. Die Idee ist, die Privatsphäre zu wahren, indem keine konkreten Daten preisgegeben werden. In der Realität steckt jedoch bereits ein Widerspruch: Der Prototyp der App war zunächst pseudonym, nicht anonym, und die versprochene „Zero‑Knowledge‑Proof“-Technik bleibt vage und unkonkret.
Gefahren einer flächendeckenden Infrastruktur
Ein zentrales Problem liegt in der potenziellen Entwicklung einer umfassenden Ausweis‑ und Klarnamen‑Pflicht im Internet. Sobald Millionen Menschen ihr Alter regelmäßig nachweisen, könnte ein späteres Update der App oder eine verschärfte Rechtslage dazu führen, dass nicht mehr nur das Alter, sondern auch die Identität preisgegeben wird. Kritiker sehen darin den „Traum jeder autoritären Regierung“, weil ein solcher Kontrollmechanismus die digitale Freiheit stark einschränken würde.
Eltern‑ und Sorgerechtsaspekte
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Eltern das Sorgerecht für die Online‑Identität ihrer Kinder nachweisen müssen, wenn sie einen beaufsichtigten Social‑Media‑Account einrichten wollen. Das bedeutet, dass nicht nur die Kinder, sondern auch die Erziehungsberechtigten in einen bürokratischen Prozess eingebunden werden, der bislang kaum existiert.
Ausblick und offene Fragen
Ob die geplanten Regelungen tatsächlich umsetzbar sind, bleibt abzuwarten. Die Schwellen für Alterskontrollen sind sehr niedrig, und es gibt keine Ausnahmen für kleine Unternehmen. Die praktische Durchsetzbarkeit, die technische Realisierung und die Wahrung des Datenschutzes stehen noch vor erheblichen Herausforderungen. Was jedoch klar ist: Der Kids Act könnte das digitale Alltagsleben in Europa grundlegend verändern und das Internet in ein stark reguliertes Umfeld verwandeln.
Source: https://netzpolitik.org/2026/kw-38-die-woche-als-die-eu-kommission-den-kids-act-vorlegte/