Hintergrund der Verfahren
Seit mehreren Jahren versucht das US-Justizministerium, das riesige Werbegeschäft von Google zu zerschlagen. Zwei getrennte Kartellklagen laufen parallel: Die erste, eingereicht im Jahr 2020, konzentrierte sich auf die Dominanz von Googles Suchmaschine. Die zweite, 2023 angestrengt, richtete ihr Augenmerk ausschließlich auf das Werbetechnologie‑Segment des Unternehmens. Beide Verfahren argumentierten, dass Googles Kontrolle über den digitalen Werbemarkt ein illegales Monopol darstelle.
Entscheidung im Suchfall
Im Jahr 2024 befand ein Bundesgericht, dass Googles Suchgeschäft, einschließlich der äußerst lukrativen Suchanzeigen, ein unrechtmäßiges Monopol sei. Das Gericht stellte fest, dass Google seine Marktmacht ausgenutzt habe, um die Branche zu beherrschen. Das Justizministerium schlug daraufhin vor, Google zu zwingen, zentrale Produkte wie den Chrome‑Browser und das Android‑Betriebssystem abzugeben. Der zuständige Richter Amit Mehta wies diese Forderungen im September 2025 zurück, erlaubte jedoch die Abschaffung exklusiver Standard‑Platzierungsvereinbarungen und verlangte die Weitergabe bestimmter Suchdaten an Konkurrenten – ein Beschluss, den Google derzeit anfechtet.
Entscheidung im Werbetechnikfall
Ein weiteres Urteil folgte kürzlich im Werbetechnikstreit. Bundesrichterin Leonie M. Brinkema aus Virginia entschied, dass Google sein Werbegeschäft behalten darf. Statt einer Zerschlagung muss das Unternehmen jedoch seine Praktiken anpassen, um Mitbewerbern mehr Spielraum zu geben. Die Richterin gab keine konkreten Vorgaben, wie diese Anpassungen aussehen sollen; das vollständige Schreiben bleibt für vierzehn Tage versiegelt, um mögliche redaktionelle Änderungen zu ermöglichen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Abhilfe, nicht auf die Feststellung des illegalen Verhaltens, das bereits im April des Vorjahres bestätigt wurde.
Was bedeutet das für Google?
Google präsentiert das Ergebnis als klaren Sieg. Lee‑Anne Mulholland, Vizepräsidentin für regulatorische Angelegenheiten, erklärte, das Unternehmen sei froh, dass das Gericht die Aufteilung von Werkzeugen, die kleinen Unternehmen helfen, Kunden zu erreichen, abgelehnt habe. Dennoch bleibt das Unternehmen unter erheblichem Druck, seine marktbeherrschenden Praktiken zu reformieren. Kritiker weisen darauf hin, dass Googles Strategie, die eigene Suchmaschine als voreingestellte Option auf Millionen von Geräten zu etablieren, ein zentrales Element seiner Werbedominanz sei. Durch exklusive Verträge mit Geräteherstellern und Umsatzbeteiligungen mit Mobilfunkanbietern habe Google seine Stellung als de‑facto‑Standard fest verankert.
Ausblick
Die kommenden Monate werden zeigen, wie Google auf die gerichtlichen Auflagen reagiert. Beobachter erwarten, dass das Unternehmen neue, transparentere Modelle für die Platzierung von Suchmaschinen und die Weitergabe von Daten einführen muss. Gleichzeitig könnte das Justizministerium weitere Schritte planen, um die Durchsetzung der Beschlüsse zu überwachen. Für Werbetreibende und kleine Unternehmen bedeutet die Entscheidung potenziell mehr Auswahlmöglichkeiten und geringere Abhängigkeit von Googles Plattformen – vorausgesetzt, die geforderten Änderungen werden tatsächlich umgesetzt.