Ein umstrittener Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzentwurf, der Künstliche Intelligenz (KI) stärker in die Arbeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie in die Aufgaben der Ausländerbehörden einbinden soll. Ziel sei, Asyl‑ und Aufenthaltsverfahren schneller, transparenter und sicherer zu gestalten. Der Entwurf sieht drei zentrale Neuerungen vor: die Möglichkeit, personenbezogene Daten zum Training und Testen von KI‑Systemen zu nutzen, ein automatisiertes Verfahrensmonitoring zur Erkennung von Mustern in Ablehnungsquoten und einen automatischen Abgleich von Angaben mit öffentlich zugänglichen Internetquellen.
Versprechen von Effizienz und Qualität
Befürworter argumentieren, dass KI‑gestützte Analysen die Bearbeitungsdauer verkürzen und Fehlentscheidungen reduzieren könnten. Auch die Integrationsbeauftragte spricht sich positiv für den technologischen Fortschritt aus und betont, dass digitale Hilfsmittel die Verwaltung entlasten würden.
Warnungen von Menschenrechts‑ und Datenschutz‑Expert*innen
Gleichzeitig erheben zahlreiche NGOs, Antidiskriminierungsbeauftragte und Datenschützer scharfe Kritik. Sie befürchten, dass algorithmische Prozesse ohne ausreichende Kontrollen zu diskriminierenden Ergebnissen führen könnten. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kritisierte, dass das Gesetz lediglich verlangt, dass Behörden „diskriminierende Algorithmen weder herausbilden noch verwenden“ – ohne klare Vorgaben, wie dies überprüft werden soll. Sie fordert jährliche Transparenzberichte und strengere technische Vorgaben.
AlgorithmWatch‑Vertreterin Nora Oppermann warnt, dass unausgereifte KI‑Systeme das Schicksal von Asylsuchenden zu einem Experiment machen. Pro Asyl betont, dass die Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit, zum Schutz sensibler Daten und zur Verhinderung diskriminierender Entscheidungen unzureichend seien. Menschenrechtsorganisationen sehen in dem Gesetzentwurf einen „Blankoschein“ für Behörden, Entscheidungen über Leben und Freiheit automatisiert zu treffen.
Datenschutz im Fokus
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht‑Riemenschneider, erkennt das Potenzial von KI für effizientere Verfahren, betont jedoch, dass Effizienz nicht auf Kosten verfassungsrechtlicher Grundsätze gehen darf. Der Entwurf schließt die Nutzung biometrischer Daten für automatisierte Abgleiche aus, doch Kritiker*innen halten das für zu wenig.
Ausblick und Forderungen
Mehrere Organisationen fordern, den Gesetzentwurf entweder grundlegend zu überarbeiten oder ganz fallen zu lassen. Nach der Sommerpause sollen die Beratungen im Bundestag wieder aufgenommen werden. Die Debatte verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt, administrativer Effizienz und dem Schutz grundlegender Menschenrechte.