Erweiterte Polizeibefugnisse in Schleswig-Holstein
Die schwarz‑grüne Koalition des norddeutschen Bundeslandes hat kürzlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei deutlich ausweitet. Im Fokus steht dabei ein neuartiges Überwachungssystem, das automatisierte Videoaufnahmen von Fahrzeugen ermöglicht, um die Nutzung von Mobilgeräten im Straßenverkehr zu kontrollieren. Neben dieser Maßnahme sollen bewaffnete Drohnen zur Abwehr feindlicher Unbemannt‑Fluggeräte eingesetzt und die Hürden für verdeckte Video‑ und Audioaufnahmen gesenkt werden.
Automatisierte Videoüberwachung im Straßenverkehr
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Polizeikameras künftig in Fahrspuren installiert werden, um vorbeifahrende Autos zu filmen. Dabei kommt eine KI‑gestützte Auswertungssoftware zum Einsatz, die in Echtzeit erkennt, ob Fahrer ein Handy in der Hand halten oder tippen. Sobald ein potenzieller Verstoß identifiziert wird, können die Aufnahmen genutzt werden, um das Kennzeichen zu lesen und die verantwortliche Person zu ermitteln.
Die Behörden betonen, dass die Aufnahmen nur stichprobenartig erfolgen dürfen. Die Polizei muss im Vorfeld festlegen, welcher Streckenabschnitt und für welchen Zeitraum überwacht wird. Sollte die Zahl der erfassten Verstöße besonders hoch sein, könnte die Überwachung jedoch dauerhaft ausgedehnt werden. An den betroffenen Stellen soll ein Hinweiszeichen auf die Kameras hinweisen, wobei die Sichtbarkeit je nach Tempolimit variiert.
Bewaffnete Drohnen und erweiterte Befugnisse für heimliche Aufnahmen
Ein weiterer Baustein des Änderungsantrags ist die Erlaubnis, bewaffnete Drohnen zur Abwehr feindlicher Drohnen einzusetzen. „Bewaffnet“ bedeutet hier nicht zwingend Schusswaffen, sondern auch Mittel wie Netze, die andere Flugobjekte zu Boden bringen können. Zusätzlich sollen Polizeibeamte künftig leichter verdeckte Video‑ oder Audioaufnahmen anfertigen dürfen, wenn sie Gefahr für die öffentliche Infrastruktur oder die sexuelle Selbstbestimmung von Personen erkennen.
Diese Regelungen könnten theoretisch dazu führen, dass Personen, die etwa eine Straße blockieren wollen, bereits im Vorfeld abgehört werden. Kritiker warnen davor, dass die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse zu einem massiven Eingriff in die Privatsphäre führen könnte.
Kritik und Bedenken aus der Öffentlichkeit
Die geplanten Maßnahmen stoßen auf heftige Debatten. Datenschützer argumentieren, dass die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum unverhältnismäßig sei und das Risiko von Fehlinterpretationen durch KI‑Algorithmen erhöhe. Zudem wird befürchtet, dass die Möglichkeit, heimlich zu filmen oder zu lauschen, zu einem Instrument der staatlichen Kontrolle ausgebaut werden könnte.
Gegner des Gesetzentwurfs fordern klare Richtlinien, strengere Auflagen für den Einsatz von KI‑Systemen und eine transparente Berichterstattung über die gesammelten Daten. Sie betonen, dass die Sicherheit im Straßenverkehr zwar wichtig sei, jedoch nicht auf Kosten grundlegender Grundrechte gehen dürfe.
Der Innenausschuss des Landtags prüft derzeit die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen, bevor über die endgültige Verabschiedung des Gesetzes entschieden wird.