Ein ambitionierter Plan mit schwacher Basis
Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will künftig, dass alle Internetnutzer ihr Alter nachweisen, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Diese Forderung fußt auf einem 156‑seitigen Bericht von Gesundheits‑Expert*innen, der jedoch nach genauer Analyse erhebliche Mängel aufweist. Der Bericht, der nach fünf Monaten Arbeit eines EU‑Gremiums vorgelegt wurde, soll als Grundlage für ein neues Gesetz nach dem Sommer dienen.
Fünf Kernempfehlungen im Überblick
Der Bericht enthält fünf zentrale Vorschläge: Erstens die radikale Ausweitung von Altersprüfungen über soziale Medien hinaus – etwa auf App‑Marktplätze, Videospiele, Chatbots und Video‑Plattformen, mit einer EU‑weiten Altersgrenze von 13 Jahren. Zweitens die Forderung nach sicheren Designs, die manipulative Mechanismen wie endloses Scrollen oder personalisierte Push‑Benachrichtigungen eindämmen sollen. Drittens die Umkehr der Beweislast: Anbieter müssten nachweisen, dass ihre Dienste jugendsicher sind, bevor sie den Markt betreten dürfen. Viertens sollen strenge, technisch wirksame Alterskontrollen eingeführt werden, die den Zugang junger Menschen zu potenziell schädlichen Inhalten verhindern. Und fünftens wird einerseits ein einheitlicher EU‑Rahmen gefordert, andererseits aber nationale Alleingänge mit höheren Altersgrenzen erlaubt.
Vier gravierende Schwächen des Berichts
Unsere Analyse konzentriert sich auf vier Probleme, die den Bericht auf „tönernen Füßen“ stehen lassen. Erstens ist die Autorenschaft unklar: Der Abschlussbericht wird als Ergebnis eines Gremiums präsentiert, doch die eigentlichen Expert*innen sind nicht eindeutig benannt, was die Nachvollziehbarkeit erschwert. Zweitens fehlt eine solide empirische Basis – viele Aussagen beruhen auf Annahmen statt auf nachweisbaren Studien. Drittens wird die Grundrechtseinschränkung, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, kaum berücksichtigt. Und viertens gibt es keine realistische Einschätzung der technischen Umsetzbarkeit von flächendeckenden Altersprüfungen, die in der Praxis häufig umständlich und fehleranfällig sind.
Reaktionen aus dem Expert*innen‑Kreis
Auf Nachfrage verteidigt Co‑Vorsitzender Jörg Fegert den Bericht als „wissenschaftsbasiert“. Er betont, dass sowohl er als auch seine Kollegin Maria Melchior die Inhalte inhaltlich unterstützen. Kritiker*innen hingegen weisen darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und die digitale Teilhabe junger Menschen stark einschränken könnten.
Ausblick: Was bedeutet das für die Gesetzgebung?
Wenn die EU‑Kommission den Bericht tatsächlich als Basis für ein neues Gesetz nutzt, stehen umfangreiche Debatten über Verhältnismäßigkeit, Datenschutz und technische Machbarkeit an. Die Gefahr einer Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts, die im Bericht selbst erwähnt wird, könnte durch unterschiedliche nationale Regelungen noch verstärkt werden. Für die digitale Zukunft Europas bleibt also abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Alterskontrollen realistisch, wirksam und mit den Grundrechten vereinbar sind.
Source: https://netzpolitik.org/2026/bericht-mit-maengeln-wissenschaftlicher-anstrich-fuer-alterskontrollen/