Was steckt hinter der INPOL‑Datenbank?

Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt ein zentrales Register namens INPOL, in dem Informationen zu Personen aus allen deutschen Bundesländern zusammenfließen. Neben klassischen Ermittlungsdaten wie Namen, Adressen und Geburtsdaten werden biometrische Merkmale – Gesichtsbilder, Finger‑ und Handflächenabdrücke sowie DNA‑Profile – digital gespeichert. Aktuell enthält das System rund 5,7 Millionen Einträge, davon mehr als die Hälfte Asylsuchende. Jede Aufnahme dient dem Anspruch, unbekannte Personen schnell identifizieren zu können, zugleich eröffnet sie jedoch ein beachtliches Überwachungspotenzial.

Eine Million Menschen in Fahndungslisten

Eine kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zeigte, dass über eine Million Menschen derzeit aktiv zur Fahndung im INPOL‑System ausgeschrieben sind. Dabei reicht das Spektrum von gesuchten Straftätern über Personen, die wegen einer drohenden Auslieferung verfolgt werden, bis hin zu solchen, die lediglich im Rahmen von Aufenthalts‑ oder Beobachtungsmaßnahmen überwacht werden. Die Einträge werden von Landeskriminalämtern, Zollbehörden und sogar vom Verfassungsschutz über ein zentrales Gesichtserkennungstool des BKA abgefragt.

Politische „Phänomenbereiche“ und deren Gewichtung

Ein besonders umstrittenes Teilsegment der Datenbank ist die Datei „Innere Sicherheit“, in der Zehntausende von Personen nach politischen Orientierungskategorien kategorisiert werden. Der größte Block (ca. 39 500 Personen) gehört dem Rechts‑Spektrum an, gefolgt von Link‑Aktivisten (fast 12 000), religiösen Ideologien (etwa 5 700) und ausländischen Ideologien (rund 5 400). Weitere 15 000 Namen lassen sich nicht eindeutig einem der Bereiche zuordnen; hier finden sich unter anderem radikale Coronaleugner*innen und selbsternannte „Reichsbürger*innen“.

Biometrische Daten in der Praxis

Zusätzlich zu den Foto‑Einträgen gibt es eine eigenständige Datei für Finger‑ und Handflächenabdrücke mit 2,9 Millionen Datensätzen, wovon 2,8 Millionen von Asylsuchenden und anderen ausländischen Personen stammen, die einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen wurden. Parallel läuft eine DNA‑Analyse‑Datenbank, in der 1,16 Millionen Personen hinterlegt sind. Diese umfangreichen biometrischen Sammlungen ermöglichen eine schnelle Verknüpfung von Tatorten, Fahrzeugen und Verdächtigen, stellen aber gleichzeitig ein äußerst sensibles Instrument der Überwachung dar.

Grenzüberschreitende Fahndungen im Schengen‑Raum

Das INPOL‑System ist nicht isoliert: Über das Schengen‑Informationssystem (SIS) können deutsche Behörden Personen europaweit zur Fahndung anmelden. Derzeit laufen dort über zwei Millionen Anfragen, darunter etwa 108 000 verdeckte Kontrollen nach Artikel 36 der SIS‑Verordnung. Diese Vorgänge erfolgen meist ohne Wissen der betroffenen Person, lediglich die abfragende Behörde erhält eine Rückmeldung über Zeitpunkt und Anlass der Abfrage. Im Jahr 2025 wurden allein aus Deutschland 4 200 solche verdeckten Fahndungen registriert.

Rechte der Betroffenen und Praxis der Auskunft

Betroffene haben das gesetzliche Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen. In der Praxis ist die Umsetzung jedoch oft unvollständig: Informationen, die aus verdeckten Ermittlungen, Informanten­meldungen oder laufenden Strafverfahren stammen, dürfen Behörden häufig zurückhalten. Initiativen wie der „Auskunftsgenerator“ der Roten Hilfe versuchen, diese Lücken zu schließen, doch die Antwortquote bleibt niedrig.

Source: https://netzpolitik.org/2026/inpol-datei-eine-million-menschen-in-deutschland-in-groesster-polizeidatenbank-ausgeschrieben/

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