Einleitung
Am heutigen Sitzungstag hat der sächsische Landtag ein stark verschärftes Polizeigesetz verabschiedet. Die Novelle erweitert die Befugnisse der Polizei in bislang ungekanntem Ausmaß – von automatisierten Datenplattformen über biometrische Gesichtssuchen bis hin zu Verhaltensscannern. Trotz lautstarker Proteste aus Zivilgesellschaft und Parteienspendengruppen stimmten CDU, SPD und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit einer knappen Mehrheit von 60 zu 53 Stimmen für das Gesetz.
Politisches Ergebnis
Die Entscheidung fiel in einer konvergenten Koalition aus der konservativen CDU, der Mitte‑links‑SPD und der linken BSW‑Fraktion. Die Grünen, die Linke und die AfD leisteten Gegenstimmen. Ein früherer Antrag zur flächendeckenden Einführung von Tasern wurde im Zuge von Kompromissen zurückgezogen, sodass das Gesetz nun vor allem auf digitale Überwachung fokussiert.
Neue Befugnisse im Detail
Die Novelle schafft mehrere Werkzeuge, die bislang nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen genutzt werden durften. Dazu gehören:
- Eine zentrale Plattform zur automatisierten Analyse großer Datenmengen, unterstützt durch Künstliche Intelligenz.
- Biometrische Gesichts‑ und Stimmensuche im Internet, die es ermöglicht, Personen anhand von Bild‑ und Tonaufnahmen zu identifizieren.
- Verhaltensscanner, die anhand von Online‑Aktivitäten potenzielle Gefahrenherde markieren.
- Erweiterte Befugnisse zur Gefahrenabwehr, die teilweise einem richterlichen Vorbehalt unterliegen.
Das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“ warnt jedoch, dass Richtervorbehalte in der Praxis bereits umgangen wurden – ein Hinweis, der besonders nach dem umstrittenen Beschlagnahmen‑Fall des „Adenauer SRP+“ beim CSD 2025 beachtet werden sollte.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Technik‑Community
Mehrere zivilgesellschaftliche Gruppen und juristische Hilfsstellen, darunter das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ und drei sächsische Fanhilfen, bezeichnen das Gesetz als Sprungbrett in einen autoritären Überwachungsstaat. Der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Dirk Engling, spricht von einer Infrastruktur, die den sogenannten „Techno‑Faschismus“ von morgen fördert.
Argumente der Regierungspartei
Innenminister Armin Schuster (CDU) verteidigte das Vorhaben als ausgewogene Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten. Er betonte, dass Sachsen damit im „Korridor“ anderer Bundesländer liege und die Handlungsfähigkeit der Polizei verbessere. SPD‑Sprecher Albrecht Pallas verwies darauf, dass die Digitalisierung die polizeiliche Arbeit zwinge, enorme Datenmengen in Echtzeit auszuwerten – eine Aufgabe, die manuell kaum zu bewältigen sei.
Der BSW‑Sprecher Bernd Rudolph kritisierte hingegen, dass die Novelle zwar in einigen Punkten gemildert wurde, aber das Grundprinzip der massenhaften, KI‑gestützten Überwachung unverändert bliebe.
Ausblick
Die nächsten Monate werden zeigen, wie die neuen Regelungen praktisch umgesetzt werden und welche Rechtsmittel die Zivilgesellschaft ergreifen kann. Die Debatte bleibt ein Prüfstein für das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit in einem digitalen Zeitalter.