Ein umstrittener Gesetzesentwurf

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages stieß der Regierungsplan zum Medizinregistergesetz auf heftige Gegenwehr. Ziel ist es, zahlreiche Gesundheitsdatenbanken – aktuell etwa 350 – zu vereinheitlichen und Forschenden einen leichteren Zugriff zu ermöglichen. Das Vorhaben sieht die Gründung eines Zentrums für Medizinregister (ZMR) vor, das Qualitäts‑ und Datenschutzstandards prüfen soll. Nur qualifizierte Register dürfen dann in einem offiziellen Verzeichnis auftauchen und Daten zu festgelegten Zwecken zusammenführen.

Kritik von Datenschützer*innen und Fachverbänden

Mehrere Expert*innen, darunter Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz‑Expertise, warfen dem Entwurf gravierende Mängel vor. Er verstoße nach Ansicht der Kritiker*innen gegen europäisches Recht und das Grundgesetz, weil er zentrale Vorgaben der DSGVO ignoriert. Insbesondere die Informationspflicht gegenüber den Betroffenen sei zu großzügig formuliert: Statt einer konkreten, fortlaufenden Aufklärung über jede Verarbeitung solle nur eine einmalige, allgemeine Mitteilung ausreichen.

Gefahr der Reidentifizierung

Ein besonders brisantes Thema ist das Risiko, dass Personen trotz Pseudonymisierung erneut identifiziert werden könnten. Der Gesetzentwurf erlaubt die Nutzung von Register‑übergreifenden Pseudonymen, die auf dem unveränderlichen Teil der Krankenversichertennummer (KVNR) basieren. Dadurch hätten Betreiber sowohl die originalen Klardaten als auch die pseudonymisierten Informationen vorliegen – ein klarer Widerspruch zum Prinzip der Datenminimierung, das von der Bundesärztekammer gefordert wird.

Lange Speicherfristen – ein lebenslanges Risiko

Ein weiterer Kritikpunkt ist die beabsichtigte Aufbewahrung von Gesundheitsdaten bis zu 100 Jahre. Weichert bezeichnete dies als „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“. Bei solch einer Dauer sei es kaum vorstellbar, dass ein wirksamer Löschmechanismus gewährleistet werden könne, wodurch persönliche Informationen über Generationen hinweg gefährdet blieben.

Grüner Änderungsantrag als möglicher Ausweg

Die Grünen haben einen Änderungsantrag eingereicht, der einige der beanstandeten Punkte adressieren soll. Einige Fachleute unterstützen diesen Ansatz, weil er die Transparenz erhöhen und die Rechte der Patient*innen stärken könnte. Ob die Änderungen jedoch ausreichen, um die Bedenken von Datenschützer*innen und medizinischen Fachverbänden zu zerstreuen, bleibt abzuwarten.

Source: https://netzpolitik.org/2026/medizinregistergesetz-ein-lebenslanges-unverhaeltnismaessiges-risiko/

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