Einleitung
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Polizei immer öfter zu sogenannten Öffentlichkeitsfahndungen greift – selbst bei Bagatellen, die kaum die Schwelle zu einer bedeutenden Straftat überschreiten. Der Grundrechte‑Report 2026 macht deutlich, dass die gesetzlichen Vorgaben aus einer Ära stammen, die weder das Internet noch die schnelle Verbreitung von Bildern über soziale Netzwerke berücksichtigt.
Rechtlicher Rahmen
Nach § 131b Absatz 1 StPO dürfen Fotos von Beschuldigten nur veröffentlicht werden, wenn die Tat von erheblicher Bedeutung ist und herkömmliche Ermittlungsmethoden deutlich weniger Erfolg versprechen. Das Bundesverfassungsgericht definiert „erhebliche Bedeutung“ als Fälle, die den Rechtsfrieden empfindlich stören und das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung beeinträchtigen. Für einen Diebstahl von Pokémon‑Karten im Wert von unter zehn Euro ist diese Schwelle eindeutig nicht erreicht.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Das Prinzip verlangt, dass jede Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), streng gerechtfertigt sein muss. In den Beispielen aus 2025 – ein „Pokémon‑Karten‑Dieb“ und ein Finder, der fälschlich wegen Portemonnaie‑Diebstahls gesucht wurde – wird dieses Prinzip offensichtlich missachtet.
Praxisbeispiele und ihre Folgen
Die B.Z. veröffentlichte im November 2025 ein Fahndungsbild eines jungen Mannes, der lediglich zehn Euro für ein Sammlerstück nicht bezahlen wollte. Das Bild blieb online und verfolgte den Betroffenen über Monate hinweg, obwohl die Straftat weder erhebliche Schadenshöhe noch gesellschaftliche Relevanz besaß. Ähnlich zeigte sich der Fall aus Magdeburg: Ein Finder wurde öffentlich als Täter bezeichnet, obwohl er nur ein fremdes Portemonnaie zurückgeben wollte. Das Foto ist bis heute im Netz präsent und belastet das Leben des Unschuldigen.
Kritik und Forderungen
Athena Möller, Rechtswissenschaftlerin und Mitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte, betont im Grundrechte‑Report, dass die bestehenden Regelungen nicht nur veraltet, sondern auch leicht umgehbar seien. Sie fordert eine gesetzliche Anpassung, die klare Grenzen für die Anwendung bei geringwertigen Delikten zieht und zugleich strengere Auflagen für die Veröffentlichung von Bildmaterial festlegt.
Ausblick
Nur durch eine konsequente Reform der §§ 131b/131c StPO kann verhindert werden, dass zukünftige Ermittlungen unnötig in die Privatsphäre Einzelner eingreifen. Gleichzeitig müssen Medien und Polizeibehörden stärker in die Pflicht genommen werden, die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen, bevor ein Foto in die Öffentlichkeit gelangt.
Source: https://netzpolitik.org/2026/oeffentlichkeitsfahndungen-wanted-dead-or-alive/