Was ist eine Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte ist ein bargeldloses Zahlungsmittel, das von kommunalen Behörden im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ausgegeben wird. Anders als ein reguläres Giro‑ oder Kreditkartenkonto handelt es sich hierbei um eine guthabenbasierte Debitkarte, die ausschließlich für die Auszahlung von Grundsicherungsleistungen genutzt werden kann. Der Karteninhaber erhält kein eigenes Bankkonto, sondern lediglich die Möglichkeit, monatlich etwa 50 Euro an Geld abzuheben und in ausgewählten Geschäften vor Ort zu bezahlen. Online‑Transaktionen sind in den meisten Fällen nicht möglich, und zusätzliche Funktionen wie Überweisungen oder Lastschriftmandate werden nur in seltenen Ausnahmefällen angeboten.

Wie funktioniert die Karte praktisch?

Bei jeder Auszahlung wird das aktuelle Kontingent auf das Kartenguthaben geladen. Der Betrag kann anschließend an Geldautomaten abgehoben oder an autorisierten Verkaufsstellen per Chip‑ und PIN‑Verfahren verbraucht werden. Aufgrund fehlender einheitlicher Vorgaben gestaltet jede Kommune das System eigenständig, wodurch sich regionale Unterschiede in der Handhabung ergeben. Die mangelnde Transparenz und die oft spärlichen Informationsmaterialien erschweren die Nutzung für viele Betroffene erheblich.

Wer hat Anspruch auf eine Bezahlkarte?

Grundsätzlich erhalten Personen, die einen Asylantrag gestellt haben oder über einen im AsylbLG genannten Aufenthaltstitel verfügen, eine solche Karte. Das Gesetz sieht vor, dass jede volljährige Person eine eigene Karte bekommt, während Kinder und Jugendliche über die Karte der sorgeberechtigten Person abgewickelt werden. In der Praxis variiert die Ausgabe jedoch stark von Kommune zu Kommune. Während Hamburg die Karte nur an Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen oder öffentlichen Folgeunterkünften vergibt, wird sie in Mittelsachsen auch an langjährig in Deutschland lebende und bereits berufstätige Asylbewerber ausgegeben. Dieser föderale Flickenteppich führt zu erheblichen Unterschieden in der sozialen Teilhabe.

Diskussion um Ausweitung

Auf Bundesebene wird derzeit darüber debattiert, die Bezahlkarte auch für Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe einzuführen. Pilotprojekte, etwa für Menschen ohne eigenes Bankkonto, zeigen jedoch, dass die Karte die Teilhabe eher einschränkt, weil sie im Vergleich zu einem Basiskonto mit deutlich geringeren Freiheiten verbunden ist.

Welche Ziele verfolgt die Bezahlkarte?

Der Gesetzgeber begründet die Einführung vor allem mit der Entlastung der Verwaltung und der Digitalisierung von Auszahlungsprozessen. Durch die Abschaffung von Bargeldauszahlungsstellen sollen Kosten gesenkt und Abläufe effizienter gestaltet werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Zielsetzung ohne restriktive Beschränkungen ebenso erreicht werden kann – zum Beispiel durch klassische Überweisungen auf ein reguläres Konto.

Politische Hintergründe

Zusätzlich zur administrativen Rationalisierung wird die Bezahlkarte gelegentlich als Mittel zur Abschreckung potenzieller Migranten oder zur Förderung freiwilliger Ausreisen thematisiert. Empirische Studien belegen jedoch, dass diese migrationspolitischen Intentionen nicht wirksam umgesetzt werden können, da die Karte lediglich die Art der Auszahlung ändert, nicht aber die Motivation zur Einreise beeinflusst.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bezahlkarte zwar ein modernes Instrument zur Leistungserbringung sein kann, aber in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Defizite aufweist. Fehlende Flexibilität, unzureichende Information und regionale Ungleichheiten behindern die soziale Teilhabe der Betroffenen nachhaltig.

Source: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/faq-bezahlkarte