Einleitung
Die jüngsten Entwürfe einer EU‑Verordnung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sehen eine flächendeckende Chatkontrolle vor – ein Vorhaben, das von den deutschen Datenschutzbehörden scharf kritisiert wird. In ihrem Jahresbericht mahnt die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht‑Riemenschneider an, dass eine anlasslose Massenüberwachung aller Bürger:innen in einem Rechtsstaat beispiellos sei und weit über das legitime Ziel hinausgehe.
Was genau ist die geplante Chatkontrolle?
Kerngedanke der Initiative ist das sogenannte Client‑Side‑Scanning: Messaging‑Dienste sollen künftig jede ausgetauschte Nachricht automatisch auf illegale Inhalte, insbesondere CSAM (Child Sexual Abuse Material), prüfen. Dabei müsste die Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung – das Kernstück der Datensicherheit in Messenger‑Apps – aufgebrochen oder umgangen werden, sodass Drittparteien die Inhalte in Echtzeit einsehen können.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Die Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass für das freiwillige Scannen in der CSA‑Verordnung bislang keine solide rechtliche Basis existiere. Ohne klare Vorgaben verstoße das Vorhaben gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation und stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte dar. Auch die von der Datenschutzkonferenz geforderte pauschale Altersprüfung in App‑Stores wird als diskriminierend und nicht datenminimiert beurteilt.
Folgen für Anbieter und Nutzer
Ein EU‑Zentrum mit Berichtspflichten könnte Diensteanbieter dazu verleiten, die Chatkontrolle faktisch als Pflicht zu interpretieren. Das würde die Entwicklung noch invasiverer Technologien begünstigen, die ohne klare Rechtsgrundlage eingesetzt werden. Selbst wenn die Scans „freiwillig“ bleiben, warnt Specht‑Riemenschneider vor doppelten Meldestrukturen, die die Strafverfolgung behindern und das Vertrauen der Nutzer untergraben könnten.
Appell an die Gesetzgeber
In einer gemeinsamen Entschließung fordern die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern die EU‑Gesetzgeber auf, die Chatkontrolle endgültig zu streichen. Sie betonen, dass die flächendeckende Überwachung, das Brechen der Verschlüsselung und das Client‑Side‑Scanning massive Grundrechtseingriffe darstellen und Millionen Europäer:innen unter Generalverdacht stellen würden.
Die Debatte um die Chatkontrolle verdeutlicht die Spannung zwischen dem legitimen Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, und dem Schutz der digitalen Grundfreiheiten. Während Kinderrechte unabdingbar sind, müssen Maßnahmen verhältnismäßig, transparent und rechtlich fundiert sein – sonst riskieren sie, das Vertrauen in digitale Kommunikation nachhaltig zu beschädigen.