EU‑Parlament blockiert erneute Abstimmung zur freiwilligen Chatkontrolle

In einer überraschenden Wendung hat das Europäische Parlament mit einer klaren Mehrheit den von der EU‑Kommission vorgelegten Gesetzentwurf zur Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Der Vorstoß der konservativen EVP‑Fraktion, durch ein ungewöhnliches parlamentarisches Verfahren eine zweite Abstimmung zu erzwingen, scheiterte eindrucksvoll.

Hintergrund und vorherige Entscheidungen

Am 11. März hatte das Parlament bereits beschlossen, die bislang mögliche anlasslose Massenüberwachung zu beenden und künftig nur noch auf begründeten Verdacht zu reagieren. Dieses Signal zielte darauf ab, Grundrechte zu stärken und zugleich den Schutz von Kindern im Netz nicht zu schwächen. Der Europäische Rat ließ daraufhin die Trilog‑Verhandlungen ins Stocken geraten – ein Umstand, der in den von netzpolitik.org veröffentlichten Protokollen dokumentiert ist.

Die umstrittene Wiederholungsabstimmung

Die EVP nutzte eine Lücke im Parlamentsrecht, um die Tagesordnung erneut zu öffnen. Mit den Änderungsanträgen 29 (Ratsposition), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz der Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung) wollte sie die ursprüngliche Kommissionsvorlage destabilisieren. Trotz intensiver Diskussionen nahm das Parlament diese drei Anträge an, während der eigentliche Kommissionsvorschlag deutlich zurückgewiesen wurde.

Reaktionen aus den Fraktionen

Sozialdemokratische Abgeordnete um Birgit Sippel warnten vor Druck, „Schmutz und Fake‑Behauptungen“, die im Vorfeld der erneuten Abstimmung aufgebaut worden seien. Bundeskanzler Merz hatte im Bundestag bereits für eine anlasslose Chatkontrolle plädiert, während mehrere EU‑Kommissare in einem Schreiben die Abgeordneten aufforderten, derartige Überwachungsmaßnahmen zu unterstützen.

Die Grünen/EFA kritisierten das Vorgehen der EVP scharf. Markéta Gregorová, Schattenberichterstatterin der Fraktion, bezeichnete die Methode als „Verfahrenstrick“, der die Glaubwürdigkeit des Parlaments beschädige und ein gefährliches Signal sende, dass bereits getroffene demokratische Beschlüsse rückgängig gemacht werden könnten, wenn Regierungen genug Zeit investieren.

Ausblick und Konsequenzen

Da die „Chatkontrolle 1.0“ – eine Übergangsregelung aus dem Jahr 2021 – Anfang April ausläuft, bleibt unklar, ob ein neuer Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission angestoßen wird. Sicher ist jedoch, dass die erste Lesung abgeschlossen ist und ohne gesetzliche Basis keine Fortsetzung möglich ist. Beobachter sehen in diesem Konflikt ein mögliches Vorzeichen für künftige Debatten über permanente, flächendeckende Überwachungsinstrumente im digitalen Raum.

Die Entscheidung des Parlaments unterstreicht die wachsende Spannung zwischen Sicherheitsinteressen, insbesondere dem Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet, und dem Schutz individueller Grundrechte sowie der digitalen Privatsphäre.

Source: https://netzpolitik.org/2026/neu-abstimmung-im-eu-parlament-konservative-scheitern-mit-verfahrenstrick-bei-freiwilliger-chatkontrolle/

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