Entscheidung des EU-Parlaments
Das Europäische Parlament hat mit deutlich breiter Mehrheit die von der EU-Kommission vorgelegte Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Nach intensiven Debatten wurde die Initiative der konservativen EVP‑Fraktion, die eine erneute Abstimmung erzwingen wollte, endgültig zurückgewiesen. Damit endet die erste Lesung des Gesetzesentwurfs, und die bislang geltende Übergangsregelung "Chatkontrolle 1.0" läuft Anfang April aus, weil sie ohne verbindliche Rechtsgrundlage nicht fortgeführt werden kann.
Hintergrund der ursprünglichen Regelung
Seit 2021 besteht die freiwillige Chatkontrolle als temporäres Instrument, das Plattformen verpflichtet, verdächtige Nachrichten an die Strafverfolgungsbehörden zu melden – allerdings nur auf freiwilliger Basis. Am 11. März hatte das Parlament bereits beschlossen, dass künftig nur noch Inhalte auf Verdacht geprüft werden dürfen und eine anlasslose Massenüberwachung ausgeschlossen ist.
Der umstrittene Verfahrensschritt der EVP
Nach dem positiven Grundsatzbeschluss reagierten die konservativen Abgeordneten der EVP‑Fraktion mit einem ungewöhnlichen parlamentarischen „Trick“. Sie setzten eine erneute Abstimmung an, obwohl das Thema bereits in der Tagesordnung gekennzeichnet und von den meisten Fraktionen als erledigt betrachtet wurde. Durch das wiederholte Aufgreifen des Dossiers wollten sie die Änderungsanträge des Parlaments umgehen und die Möglichkeit einer flächendeckenden, anlasslosen Überwachung wiederbeleben.
Reaktionen aus den Fraktionen
Die sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Sippel kritisierte das Vorgehen scharf und sprach von "Druck, Schmutz und Fake‑Behauptungen", die im Vorfeld der Abstimmung verbreitet worden seien. Auch Bundeskanzler Merz hatte sich zuvor für eine uneingeschränkte Chatkontrolle eingesetzt, während mehrere EU‑Kommissare dazu aufriefen, die anlasslose Überwachung abzulehnen.
Die Grünen‑Fraktion bezeichnete das erneute Verfahren als "Verfahrenstrick" und warf der EVP vor, die Glaubwürdigkeit des Parlaments zu beschädigen. Shadow‑Berichterstatterin Markéta Gregorová betonte, dass solche Manöver ein gefährliches Signal senden, weil sie zeigen, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen lange genug warten.
Auswirkungen und Ausblick
Durch die Ablehnung der Kommissionsvorlage wurden die Änderungsanträge 29 (Ratsposition), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz der Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung) vom Parlament angenommen. Die Initiative der EVP scheiterte jedoch kläglich. Ohne eine gesetzliche Basis wird die freiwillige Chatkontrolle 1.0 nicht verlängert, sodass die Plattformen ab April keine Verpflichtung mehr zur automatischen Meldung haben.
Ob es nun zu erneuten Trilog‑Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommt, bleibt unklar. Klar ist jedoch, dass das Parlament damit ein starkes Signal für Grundrechte und den Schutz von Kindern im Internet gesetzt hat, während die Konservativen mit ihrem Verfahrensmanöver gescheitert sind.